Deutschlandjobticket und Entfernungspauschale

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  • kleineifel
    Neuer Benutzer
    • 25.05.2017
    • 14

    #1

    Deutschlandjobticket und Entfernungspauschale

    Mein Arbeitgeber bezuschusst steuerfrei zur Hälfte das Deutschlandjobticket. Nun wurde dieses mir im Rahmen der Entfernungspauschale wieder abgezogen. Da die Bezuschussung nur zur Hälfte ist, stellt sich mir die Frage, ob ich den Eigenanteil des Tickets zusätzlich zur Entfernungspauschale noch in der ESt angeben kann.
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7876

    #2
    Ich verstehe jetzt die Frage ehrlich gesagt nicht ganz: Es werden in der Anlage N die Daten zur Entfernungspauschale (Tage, Entfernungskilometer, davon PKW, davon Sammelbeförderung, davon ÖPNV etc. zurückgelegt) abgefragt, die Aufwendungen für ÖPNV und den steuerfreien AG-Ersatz. Die ÖPNV-Aufwendungen sind brutto, also vor Abzug des AG-Ersatzes.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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    • kleineifel
      Neuer Benutzer
      • 25.05.2017
      • 14

      #3
      Ich hatte ausschl. die Pendlerpauschale hinsichtlich der Nutzung des PKWs angegeben. Davon hat man mir den AG-Anteil abgezogen. Die Frage bezieht sich auf die Restkosten des Tickets, die ich noch tragen muss.

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      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Das ist korrekt. Werbungskosten werden um steuerfreie Auswendungen gemindert. Die Restticketkosten dürfte ja geringer als die Entfernungspauschale sein. Zweimal geht nich.

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        • Prabha
          Erfahrener Benutzer
          • 19.10.2022
          • 401

          #5
          Die "Restkosten" des Tickets sind nicht in der Steuererklärung absetzbar.
          Immerhin kann mit dem Ticket ja auch der Ausflug an die See, der Besuch bei Oma Erna u.a. absolviert werden.

          Picard777 hat in Beitrag 2 beschrieben, was in die Anlage N gehört. War die Anlage richtig ausgefüllt?

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          • kleineifel
            Neuer Benutzer
            • 25.05.2017
            • 14

            #6
            Ja, Anlage N war bis zu diesem Pkt. korrekt ausgefüllt. Die Daten hat sich das Finanzamt aus der elektronischen Steuerbescheinigung gezogen.

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15389

              #7
              Zitat von kleineifel Beitrag anzeigen
              Die Daten hat sich das Finanzamt aus der elektronischen Steuerbescheinigung gezogen.
              Wir sprechen doch hier über Elster, oder? Du erstellst die Steuererklärung, hast die Probeberechnung durchgeführt, und bist mit der Berücksichtigung der Fahrtkosten nicht zufrieden.
              Die Steuererklärung ist noch nicht beim Finanzamt.

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              • kleineifel
                Neuer Benutzer
                • 25.05.2017
                • 14

                #8
                Die Bescheiddaten sind schon zurück. Es geht um die Steuererklärung nächstes Jahr.

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