Mein Arbeitgeber bezuschusst steuerfrei zur Hälfte das Deutschlandjobticket. Nun wurde dieses mir im Rahmen der Entfernungspauschale wieder abgezogen. Da die Bezuschussung nur zur Hälfte ist, stellt sich mir die Frage, ob ich den Eigenanteil des Tickets zusätzlich zur Entfernungspauschale noch in der ESt angeben kann.
Deutschlandjobticket und Entfernungspauschale
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Ich verstehe jetzt die Frage ehrlich gesagt nicht ganz: Es werden in der Anlage N die Daten zur Entfernungspauschale (Tage, Entfernungskilometer, davon PKW, davon Sammelbeförderung, davon ÖPNV etc. zurückgelegt) abgefragt, die Aufwendungen für ÖPNV und den steuerfreien AG-Ersatz. Die ÖPNV-Aufwendungen sind brutto, also vor Abzug des AG-Ersatzes.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Ich hatte ausschl. die Pendlerpauschale hinsichtlich der Nutzung des PKWs angegeben. Davon hat man mir den AG-Anteil abgezogen. Die Frage bezieht sich auf die Restkosten des Tickets, die ich noch tragen muss.
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Die "Restkosten" des Tickets sind nicht in der Steuererklärung absetzbar.
Immerhin kann mit dem Ticket ja auch der Ausflug an die See, der Besuch bei Oma Erna u.a. absolviert werden.
Picard777 hat in Beitrag 2 beschrieben, was in die Anlage N gehört. War die Anlage richtig ausgefüllt?
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Ja, Anlage N war bis zu diesem Pkt. korrekt ausgefüllt. Die Daten hat sich das Finanzamt aus der elektronischen Steuerbescheinigung gezogen.
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Wir sprechen doch hier über Elster, oder? Du erstellst die Steuererklärung, hast die Probeberechnung durchgeführt, und bist mit der Berücksichtigung der Fahrtkosten nicht zufrieden.Zitat von kleineifel Beitrag anzeigenDie Daten hat sich das Finanzamt aus der elektronischen Steuerbescheinigung gezogen.
Die Steuererklärung ist noch nicht beim Finanzamt.
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