Mein Arbeitgeber bezuschusst steuerfrei zur Hälfte das Deutschlandjobticket. Nun wurde dieses mir im Rahmen der Entfernungspauschale wieder abgezogen. Da die Bezuschussung nur zur Hälfte ist, stellt sich mir die Frage, ob ich den Eigenanteil des Tickets zusätzlich zur Entfernungspauschale noch in der ESt angeben kann.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Deutschlandjobticket und Entfernungspauschale
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Ich verstehe jetzt die Frage ehrlich gesagt nicht ganz: Es werden in der Anlage N die Daten zur Entfernungspauschale (Tage, Entfernungskilometer, davon PKW, davon Sammelbeförderung, davon ÖPNV etc. zurückgelegt) abgefragt, die Aufwendungen für ÖPNV und den steuerfreien AG-Ersatz. Die ÖPNV-Aufwendungen sind brutto, also vor Abzug des AG-Ersatzes.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Zitat von kleineifel Beitrag anzeigenDie Daten hat sich das Finanzamt aus der elektronischen Steuerbescheinigung gezogen.
Die Steuererklärung ist noch nicht beim Finanzamt.
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