Hallo
Ich versuche mich in die Thematik IAB einzuarbeiten und will das mal aus einer anderen Perspektive betrachten, um es besser zu verstehen.
Angenommen man hat 2 fette Jahre mit hoher Steuerquote und ein Folgejahr mit Verlusten die man zurücktragen kann.
Eine Investition bis 800€ im Verlustjahr kann sofort als GWG abgeschrieben werden und ebenfalls mittels Verlustrücktrag auf die fetten Jahre angerechnet werden.
Alternativ könnte eine IAB von 400€ in den fetten Jahren abgezogen werden und aufgerechnet werden mit der Investition. Die anderen 400€ könnten wieder zurückgetragen werden.
Sehe ich das richtig das beide Modelle hier bzgl der Steuerersparnis auf das gleiche hinauslaufen?
Die IAB wäre dann also vorzuziehen wenn
- man höhere Investitionen hat
- insbesondere bis zu 1600€ weil man dann die Hälfte wieder als GWG sofort zurücktragen kann, man quasi die Schwelle für GWG verdoppelt
- oder die 3 Jahre ausreizten will, in denen man die IAB auflöst.
Insbesondere gibt es bei Anschaffungen mittels IAB ja die Auflage dass sie mindestens in 2 Folgejahren genutzt werden.
Eine Geschäftsaufgabe wegen der Flaute wäre dann fatal.
Bei einer GWG hätte man das Problem nicht.
Sprich für Investition unter 800€ IABs zu bilden lohnt sich erst im 3. Jahr.
Habe ich das alles so korrekt verstanden?
Vielen Dank
Popolfi
Nachtrag:
OK, IAB hat natürlcih auch den Vorteil das man das Geld sofort in der Hand hat und solange damit arbeiten und verzinsen kann.
K.A. ob und wie hoch ein Rückzahlung wegen Verlustrücktrag verzinst wird.
Ich versuche mich in die Thematik IAB einzuarbeiten und will das mal aus einer anderen Perspektive betrachten, um es besser zu verstehen.
Angenommen man hat 2 fette Jahre mit hoher Steuerquote und ein Folgejahr mit Verlusten die man zurücktragen kann.
Eine Investition bis 800€ im Verlustjahr kann sofort als GWG abgeschrieben werden und ebenfalls mittels Verlustrücktrag auf die fetten Jahre angerechnet werden.
Alternativ könnte eine IAB von 400€ in den fetten Jahren abgezogen werden und aufgerechnet werden mit der Investition. Die anderen 400€ könnten wieder zurückgetragen werden.
Sehe ich das richtig das beide Modelle hier bzgl der Steuerersparnis auf das gleiche hinauslaufen?
Die IAB wäre dann also vorzuziehen wenn
- man höhere Investitionen hat
- insbesondere bis zu 1600€ weil man dann die Hälfte wieder als GWG sofort zurücktragen kann, man quasi die Schwelle für GWG verdoppelt
- oder die 3 Jahre ausreizten will, in denen man die IAB auflöst.
Insbesondere gibt es bei Anschaffungen mittels IAB ja die Auflage dass sie mindestens in 2 Folgejahren genutzt werden.
Eine Geschäftsaufgabe wegen der Flaute wäre dann fatal.
Bei einer GWG hätte man das Problem nicht.
Sprich für Investition unter 800€ IABs zu bilden lohnt sich erst im 3. Jahr.
Habe ich das alles so korrekt verstanden?
Vielen Dank
Popolfi
Nachtrag:
OK, IAB hat natürlcih auch den Vorteil das man das Geld sofort in der Hand hat und solange damit arbeiten und verzinsen kann.
K.A. ob und wie hoch ein Rückzahlung wegen Verlustrücktrag verzinst wird.
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