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Wann ist ein IAB = Investitionsabzugsbetrag einem Verlustrücktrag vorzuziehen

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    Wann ist ein IAB = Investitionsabzugsbetrag einem Verlustrücktrag vorzuziehen

    Hallo

    Ich versuche mich in die Thematik IAB einzuarbeiten und will das mal aus einer anderen Perspektive betrachten, um es besser zu verstehen.

    Angenommen man hat 2 fette Jahre mit hoher Steuerquote und ein Folgejahr mit Verlusten die man zurücktragen kann.

    Eine Investition bis 800€ im Verlustjahr kann sofort als GWG abgeschrieben werden und ebenfalls mittels Verlustrücktrag auf die fetten Jahre angerechnet werden.

    Alternativ könnte eine IAB von 400€ in den fetten Jahren abgezogen werden und aufgerechnet werden mit der Investition. Die anderen 400€ könnten wieder zurückgetragen werden.

    Sehe ich das richtig das beide Modelle hier bzgl der Steuerersparnis auf das gleiche hinauslaufen?

    Die IAB wäre dann also vorzuziehen wenn

    - man höhere Investitionen hat
    - insbesondere bis zu 1600€ weil man dann die Hälfte wieder als GWG sofort zurücktragen kann, man quasi die Schwelle für GWG verdoppelt
    - oder die 3 Jahre ausreizten will, in denen man die IAB auflöst.



    Insbesondere gibt es bei Anschaffungen mittels IAB ja die Auflage dass sie mindestens in 2 Folgejahren genutzt werden.
    Eine Geschäftsaufgabe wegen der Flaute wäre dann fatal.

    Bei einer GWG hätte man das Problem nicht.

    Sprich für Investition unter 800€ IABs zu bilden lohnt sich erst im 3. Jahr.

    Habe ich das alles so korrekt verstanden?

    Vielen Dank
    Popolfi

    Nachtrag:

    OK, IAB hat natürlcih auch den Vorteil das man das Geld sofort in der Hand hat und solange damit arbeiten und verzinsen kann.

    K.A. ob und wie hoch ein Rückzahlung wegen Verlustrücktrag verzinst wird.
    Zuletzt geändert von popolfi; 05.12.2024, 01:41.

    #2
    Hintergrund des IAB ist, dass man den Gewinn senken kann um das Geld für Investitionen zu haben. Wird nicht investiert oder die Anschaffung nicht lange genug behalten muss das Bildungsjahr des IAB geändert werden, inklusive entsprechender Zinsen. Alles was hier aber angesprochen wird sind spezielle Sachverhalte im Steuerrecht und haben nichts mit Elster zu tun.

    Kommentar


      #3
      Der IAB ist eigentlich für größere Anschaffungen gedacht und nicht für GWGs. Die kannst du doch sowieso direkt im Jahr der Anschaffung abschreiben.

      Durch den IAB und die dazu gehörende Sonderabschreibung (§ 7g Absatz 5) oder den Herabsetzungsbetrag auf die AK (§7g Absatz 2 Satz 3 EStG) kann man aber auch größere Anschaffungen entsprechend schneller abschreiben bzw. hat ein wesentlich höheres AfA Volumen um den steuerlichen Gewinn zu senken.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #4
        @Hendrik93

        Sorry wenn das hier Off-Topic ist.

        kannst du mir ein besser geeignetes Forum empfehlen?

        Kommentar


          #5
          Hallo Popolfi,
          ich vermute, du wirst dafür kein geeignetes Forum finden, denn deine Frage geht m.E. zu sehr in Richtung Steuerberatung.

          (Übrigens hast du in deiner Fragestellung die evtl. unterschiedlichen Steuersätze in den verschiedenen Jahren außer Acht gelassen. Die müsstest du noch berücksichtigen, wenn du es als reines Rechenspiel betrachtest.)

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