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Wo wird Vorabpauschale in der Einkommensteuererklärung eingetragen?

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    Wo wird Vorabpauschale in der Einkommensteuererklärung eingetragen?

    Hallo,
    es geht um die Vorabpauschale, die für ETF-Wertsteigerungen aus dem Jahr 2023 in 2024 festgesetzt wurde. Diese wurde von einer deutschen Bank berechnet, entsprechende Kapitalertragssteuern wurden in 2024 einbehalten. Kein Freistellungsauftrag.

    Kann mir jemand sagen, ob die Vorabpauschale in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 angegeben werden muss, und wenn ja, wo?

    Vielen Dank

    r2d2

    #2
    Du übernimmst einfach die Steuerbescheinigung der Bank in die Anlage Kap.

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      #3
      Hallo multi,

      vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Wird das dort als

      -Gesamtposten unter "Kapitalerträge" miterfasst, die darauf gezahlten Steuern gesamt mit den anderen Kapitalertragssteuern unter "Kapitalertragssteuer", "Soli" und ggf. "Kirchensteuer"
      oder
      - gibt es dafür gesonderte Einträge?

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        #4
        Wie multi schon sagt, das wird alles so eingetragen wie's in der Steuerbescheinigung steht.

        Vielleicht ist ja inzwischen auch schon bekannt, wie die Anlage KAP für 2024 aussehen wird. Aber egal, einfach die Bescheinigung abtippen.

        Kommentar


          #5
          Zitat von r2d2zpx Beitrag anzeigen
          Wird das dort als

          -Gesamtposten unter "Kapitalerträge" miterfasst, die darauf gezahlten Steuern gesamt mit den anderen Kapitalertragssteuern unter "Kapitalertragssteuer", "Soli" und ggf. "Kirchensteuer"
          So ist es.

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            #6
            Vielen Dank!

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