Hallo,
es geht um die Vorabpauschale, die für ETF-Wertsteigerungen aus dem Jahr 2023 in 2024 festgesetzt wurde. Diese wurde von einer deutschen Bank berechnet, entsprechende Kapitalertragssteuern wurden in 2024 einbehalten. Kein Freistellungsauftrag.
Kann mir jemand sagen, ob die Vorabpauschale in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 angegeben werden muss, und wenn ja, wo?
Vielen Dank
r2d2
es geht um die Vorabpauschale, die für ETF-Wertsteigerungen aus dem Jahr 2023 in 2024 festgesetzt wurde. Diese wurde von einer deutschen Bank berechnet, entsprechende Kapitalertragssteuern wurden in 2024 einbehalten. Kein Freistellungsauftrag.
Kann mir jemand sagen, ob die Vorabpauschale in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 angegeben werden muss, und wenn ja, wo?
Vielen Dank
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