Hallo zusammen,
bin Einzelunternehmer und mache die Ust-Voranmeldungen (monatlich) selber.
Diese mache ich fast immer am 10. Tag eines jeden Monats. Da trage ich über Elster meine Rechnungsbeträge "vereinbarte Entgelte" ein und die Vorsteuerbeträge für z.B. laufende Kosten...
Dabei richte ich mich bisher nach dem Rechnungsdatum. Also wenn ich z.B. eine Rechnung am 09.12 stelle, dann trage ich diese Rechnung für den letzten Monat (November) ein, weil ich ja erst am 10. Tag die Ust-Voranmeldung für den letzten Monat mache. Habe mir da bislang keine Gedanken gemacht, da ich ja die Rechnung bereits ausgestellt habe, ist es ja für das Finanzamt eher ein Vorteil in dem Fall, wenn ich die MwSt. schon im letzten Monat zahle.
Aber wenn ich jetzt so drüber nachdenke, ist es vermutlich falsch? Weil ja die Rechnung eigentlich im nächsten Monat liegt wie die USt-Vorauszahlung?
Also alle Rechnungen die ich vom 1-10 Tag Monat schreibe, müssten dann doch eher im nächsten Monat abgerechnet werden?
bin Einzelunternehmer und mache die Ust-Voranmeldungen (monatlich) selber.
Diese mache ich fast immer am 10. Tag eines jeden Monats. Da trage ich über Elster meine Rechnungsbeträge "vereinbarte Entgelte" ein und die Vorsteuerbeträge für z.B. laufende Kosten...
Dabei richte ich mich bisher nach dem Rechnungsdatum. Also wenn ich z.B. eine Rechnung am 09.12 stelle, dann trage ich diese Rechnung für den letzten Monat (November) ein, weil ich ja erst am 10. Tag die Ust-Voranmeldung für den letzten Monat mache. Habe mir da bislang keine Gedanken gemacht, da ich ja die Rechnung bereits ausgestellt habe, ist es ja für das Finanzamt eher ein Vorteil in dem Fall, wenn ich die MwSt. schon im letzten Monat zahle.
Aber wenn ich jetzt so drüber nachdenke, ist es vermutlich falsch? Weil ja die Rechnung eigentlich im nächsten Monat liegt wie die USt-Vorauszahlung?
Also alle Rechnungen die ich vom 1-10 Tag Monat schreibe, müssten dann doch eher im nächsten Monat abgerechnet werden?
Kommentar