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Einzelunternehmen: Ust-Voranmeldung, für welchen Monat Rechnungen eintragen

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    Einzelunternehmen: Ust-Voranmeldung, für welchen Monat Rechnungen eintragen

    Hallo zusammen,
    bin Einzelunternehmer und mache die Ust-Voranmeldungen (monatlich) selber.
    Diese mache ich fast immer am 10. Tag eines jeden Monats. Da trage ich über Elster meine Rechnungsbeträge "vereinbarte Entgelte" ein und die Vorsteuerbeträge für z.B. laufende Kosten...
    Dabei richte ich mich bisher nach dem Rechnungsdatum. Also wenn ich z.B. eine Rechnung am 09.12 stelle, dann trage ich diese Rechnung für den letzten Monat (November) ein, weil ich ja erst am 10. Tag die Ust-Voranmeldung für den letzten Monat mache. Habe mir da bislang keine Gedanken gemacht, da ich ja die Rechnung bereits ausgestellt habe, ist es ja für das Finanzamt eher ein Vorteil in dem Fall, wenn ich die MwSt. schon im letzten Monat zahle.
    Aber wenn ich jetzt so drüber nachdenke, ist es vermutlich falsch? Weil ja die Rechnung eigentlich im nächsten Monat liegt wie die USt-Vorauszahlung?
    Also alle Rechnungen die ich vom 1-10 Tag Monat schreibe, müssten dann doch eher im nächsten Monat abgerechnet werden?


    #2
    Also alle Rechnungen die ich vom 1-10 Tag Monat schreibe, müssten dann doch eher im nächsten Monat abgerechnet werden?
    Man muss doch nur § 18 Abs. 1 und 2 UStG einmal aufmerksam lesen. Dort ist vom Kalendervierteljahr und vom Kalendermonat die Rede.

    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von § 13 Umsatzsteuergesetz
      Die Steuer entsteht für Lieferungen und sonstige Leistungen bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind ...
      Also unabhängig von der Rechnungstellung sind alle im November erbrachten Leistungen in der Voranmeldung für November zu erklären.

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        #4
        Okay, vielen Dank! Hört sich jetzt auch im Nachgang logisch an, weiß auch nicht wie ich bisher darauf kam vom 10. Tag des letzten Monats bis zum 10 Tag des nächsten Monats abzurechnen.
        Echt Top, dass man hier so schnell und unkompliziert geholfen bekommt.

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          #5
          Hallo T_F,
          du solltest prüfen, ob dein Umsatz niedrig genug ist, dass du als ISt-Versteuerer deine UST-Voranmeldung machst.
          Das würde bedeuten, dass du die Umsatzsteuer auf deine Rechnungen erst in dem Monat in die Voranmeldung bringst, in dem das Geld auf deinem Konto angekommen ist.

          Das Vorgehen dazu klärst du am Besten mit deinem Finanzamt.

          Die Vorsteuer aus Rechnungen, die du erhalten hast und für die auch die Ware bei dir ist, kannst du in dem Monat des Rechnung- und Liefermonats angeben, auch wenn die Rg. noch nicht von dir bezahlt wurde.

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            #6
            Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
            Die Vorsteuer aus Rechnungen, die du erhalten hast und für die auch die Ware bei dir ist, kannst du in dem Monat des Rechnung- und Liefermonats angeben, auch wenn die Rg. noch nicht von dir bezahlt wurde.
            Aber nur dann, wenn auch die Leistung bereits erbracht wurde.

            Siehe § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG: "...Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind."

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              #7
              Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
              Aber nur dann, wenn auch die Leistung bereits erbracht wurde.
              Ja klar, ich hatte meinen Satz nur auf Lieferungen bezogen (... auch die Ware bei dir ist ...), das gilt natürlich auch für Leistungen.

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