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der Freistellungsauftrag hat ja erstmal nichts mit der Einkommensteuer zu tun, sondern mit der Verhinderung,
dass Banken deine erwirtschafteten Zinsen anonym versteuern.
Du must also deinen FSA so geschickt verteilen, dass deine zu erwartenden Zinsen durch den FSA möglichst abgedeckt sind.
In der Hochzinsphase, wie jetzt, wird der FSA nicht ausreichen um alle Zinsen abzudecken, die werden dann automatisch verteuert.
In der Niedrigzinsphase, wie vor zwei - drei Jahren, erhielt man eventuell gar nicht so viel Zinsen , wie man FSA hatte.
Da war es dann wichtig, die erhaltenen Zinsen auch wirklich vor anonymer Versteuerung zu schützen,
sonst muste man diese Zinsen mühsam über die Einkommensteuererklärung zurückerkämpfen.
Hallo Daniel, willkommen im Forum! Dein Anliegen ist nachvollziehbar, und ich hoffe, ein wenig Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich könnt ihr als Ehepaar einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, der bis zu 2.000 € beträgt. Wichtig zu wissen ist, dass bei der Steuererklärung im Folgejahr die Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung unabhängig davon bleibt. Das heißt, ihr könnt durchaus den Freistellungsauftrag gemeinsam nutzen und später die Veranlagungsart wählen, die für euch steuerlich vorteilhafter ist.
Hallo Daniel, willkommen im Forum! Dein Anliegen ist nachvollziehbar, und ich hoffe, ein wenig Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich könnt ihr als Ehepaar einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, der bis zu 2.000 € beträgt. Wichtig zu wissen ist, dass bei der Steuererklärung im Folgejahr die Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung unabhängig davon bleibt. Das heißt, ihr könnt durchaus den Freistellungsauftrag gemeinsam nutzen und später die Veranlagungsart wählen, die für euch steuerlich vorteilhafter ist.
Das ist ja mal ein überraschend korrekter KI-Beitrag, zwar ein bisschen spät, aber immerhin. Nur am hier üblichen Duktus muss noch gearbeitet werden, damit die KI nicht so auffällt. Interessant wird, ob der Spammer es schafft, seinen Werbelink innerhalb der Bearbeitungszeit von 24h unterzubringen.
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