Hallo ekkikk und bushcamper !
Also zusammenfassend:
Die Depotbank muss deutsche Steuer abführen und damit "doppelt besteuern", weil Sie als Anleger zwischen zwei Erstattungsanträgen bezüglich der norwegischen Quellensteuer wählen können - und eine dieser beiden Varianten kann die norwegische Quellensteuer auf den ganzen Kapitalertrag theoretisch bis auf 0,00€ reduzieren - es gäbe dann also nix mehr zum anrechnen.
Weil die Depotbank ja nicht weiß, ob der Anleger einen Erstattungsantrag, und wenn ja welchen er gestellt hat, wird in der Steuerbescheinigung "fiskalisch-vorsichtig" einfach ein "Nix" bescheinigt.
Das ist dann eine echte "Doppelbesteuerungsfalle"!
Deshalb würde mich schon interesserien, ob Ihre "Anlegerbank" - die comdirect ist ja keine "Klitsche" - Ihnen zu diesem Problem tatsächlich keinerlei Hinweise gibt ... !?
1. Gibt es denn im Kleingedruckten bzw. in Fußnoten auf der Dividendenabrechnung wirklich kein Hinweis darauf?
2. Gibt es in den Erläuterungen / im Kleingedruckten zur Steuerbescheinigung wirklich keinen Hinweis darauf?
3. Gib es in der "Ertragnisaufstellung" wirklich keinen Hinweis darauf?
4. Wenn das alles verneint wird: Gibt Ihnen Ihr Bankberater einen Hinweis darauf - zumindest wenn Sie nachfragen - oder ist der auch Unwissend diese Doppelbesteuerungsfalle betreffend?
Also zusammenfassend:
Die Depotbank muss deutsche Steuer abführen und damit "doppelt besteuern", weil Sie als Anleger zwischen zwei Erstattungsanträgen bezüglich der norwegischen Quellensteuer wählen können - und eine dieser beiden Varianten kann die norwegische Quellensteuer auf den ganzen Kapitalertrag theoretisch bis auf 0,00€ reduzieren - es gäbe dann also nix mehr zum anrechnen.
Weil die Depotbank ja nicht weiß, ob der Anleger einen Erstattungsantrag, und wenn ja welchen er gestellt hat, wird in der Steuerbescheinigung "fiskalisch-vorsichtig" einfach ein "Nix" bescheinigt.
Das ist dann eine echte "Doppelbesteuerungsfalle"!
Deshalb würde mich schon interesserien, ob Ihre "Anlegerbank" - die comdirect ist ja keine "Klitsche" - Ihnen zu diesem Problem tatsächlich keinerlei Hinweise gibt ... !?
1. Gibt es denn im Kleingedruckten bzw. in Fußnoten auf der Dividendenabrechnung wirklich kein Hinweis darauf?
2. Gibt es in den Erläuterungen / im Kleingedruckten zur Steuerbescheinigung wirklich keinen Hinweis darauf?
3. Gib es in der "Ertragnisaufstellung" wirklich keinen Hinweis darauf?
4. Wenn das alles verneint wird: Gibt Ihnen Ihr Bankberater einen Hinweis darauf - zumindest wenn Sie nachfragen - oder ist der auch Unwissend diese Doppelbesteuerungsfalle betreffend?
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