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Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern, Norwegen

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    #16
    Hallo ekkikk und bushcamper !

    Also zusammenfassend:

    Die Depotbank muss deutsche Steuer abführen und damit "doppelt besteuern", weil Sie als Anleger zwischen zwei Erstattungsanträgen bezüglich der norwegischen Quellensteuer wählen können - und eine dieser beiden Varianten kann die norwegische Quellensteuer auf den ganzen Kapitalertrag theoretisch bis auf 0,00€ reduzieren - es gäbe dann also nix mehr zum anrechnen.

    Weil die Depotbank ja nicht weiß, ob der Anleger einen Erstattungsantrag, und wenn ja welchen er gestellt hat, wird in der Steuerbescheinigung "fiskalisch-vorsichtig" einfach ein "Nix" bescheinigt.

    Das ist dann eine echte "Doppelbesteuerungsfalle"!

    Deshalb würde mich schon interesserien, ob Ihre "Anlegerbank" - die comdirect ist ja keine "Klitsche" - Ihnen zu diesem Problem tatsächlich keinerlei Hinweise gibt ... !?

    1. Gibt es denn im Kleingedruckten bzw. in Fußnoten auf der Dividendenabrechnung wirklich kein Hinweis darauf?

    2. Gibt es in den Erläuterungen / im Kleingedruckten zur Steuerbescheinigung wirklich keinen Hinweis darauf?

    3. Gib es in der "Ertragnisaufstellung" wirklich keinen Hinweis darauf?

    4. Wenn das alles verneint wird: Gibt Ihnen Ihr Bankberater einen Hinweis darauf - zumindest wenn Sie nachfragen - oder ist der auch Unwissend diese Doppelbesteuerungsfalle betreffend?
    Zuletzt geändert von Uwe64; 14.12.2024, 10:34.

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      #17
      Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort !
      Bei Consors bekomme ich nur die Abrechnung über die jeweilige Dividendenzahlung, ein separate Steuerbescheinigung gibt es wohl nicht. Aber aus der Abrechnung geht alles eindeutig hervor, sollte also ausreichen.
      Ich sehe noch Problem zum "timing". Der Ablauf müßte ja wie folgt sein.
      - im Januar 2025 für 2024 den Online-Antrag auf 10% Erstattung bei der NO-Steuerbehörde (Online: Altinn.no) stellen
      - in meiner deutschen Steuererklärung (ab 4/2025) über KAP Zeile 41 die restlichen 15% einfordern. Nachweis wären die Dividendenabrechnungen.
      - Die NO-Erstattungsbestätigung muss ich als Nachweis , daß ich nur 10% erhalten habe, meiner Steuererklärung beilegen.
      Ein Problem könnte entstehen, wenn die NO-Erstattung bis nach Juli/2025 dauert, da ich bis dahin die Steuererklärung abgegeben haben müßte.

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        #18
        Moin,

        ;-) also 3x "JA" - kein Hinweis und an der "normalen" Hotline hatten die auch nicht wirklich Ahnung von dem Thema.

        Auf schriftlich eingereichte Bitte erhielt ich dann allerdings die folgene Bestätigung der comdirect:
        "Gerne bestätigen wir Ihnen, dass für Ihr Depot "xxx" für das Wertpapier "yyy", WKN "zzz" im Jahr 20xx keine Quellensteuer angerechnet bzw. als anrechenbare ausländische Steuer auf der Jahrebescheinigung ausgewiesen wurde"
        Das habe ich einmalig beim FA auch vorgelegt und seitdem geht das - vielleicht weil Wiederholungstäter - immer ohne jährlich neue Bankbescheinigung glatt durch!

        Zum Timing: das ging in NO 2023 binnen 14 Tagen und dieses Jahr (vom Digital Saksbehandler ;-) über Altinn.no sogar taggleich!

        grafik.pnggrafik.png

        LG bushcamper

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          #19
          Hört sich gut an.
          Bleibt noch die Frage , ob man bei der Steuererklärung über Elster überhaupt irgendwelche Nachweise zur Quellensteuer etc. beilegen muss. Neuerdings sind Belege im ersten Schritt ja gar nicht mehr erwünscht !
          Also einfach die 15% Quellensteuer in KAP Zeile 41 eintragen bzw. zu hinzuaddieren. Falls dann vom FA gewünscht, kann man die ja nachreichen, oder ?

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            #20
            Zitat von ekkikk Beitrag anzeigen
            Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort !
            Bei Consors bekomme ich nur die Abrechnung über die jeweilige Dividendenzahlung, ein separate Steuerbescheinigung gibt es wohl nicht.
            Falsch!

            Ich erlebe regelmäßig, dass behauptet wird, dass es keine "Jahres-Steuerbescheinigung" gäbe - das ist aber falsch!

            1. Direktbanken versenden immer (!) eine Jahres-Steuerbescheinigung - je nachdem, was Sie beantragt haben, erhalten Sie diese auf Papier oder ins Banking-Portal ins Online-Postfach eingestellt - per Mail hab ich noch nie erlebt.

            2. Andere Banken muss man darum bitten, das zu tun ...
            - entweder man geht jedes Jahr hin und "bettelt" um die Steuerbescheinigung
            - deren Software ist zwischenzeitlich allerdings soweit fortgeschritten, dass der Bankberater mehrere Häkchen setzen kann:
            -- Kunde wünscht automatisch jedes Jahr eine Steuerbescheinigung,
            -- Zusendung per Post
            -- händische Übergabe in der Filiale xy
            -- Einstellung ins Postfach des BankingPortals
            usw.

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              #21
              Bei Consors bekomme ich nur die Abrechnung über die jeweilige Dividendenzahlung, ein separate Steuerbescheinigung gibt es wohl nicht.
              Die Jahressteuerbescheinigung für 2024 wird die Consors im März 2025 versenden. Das ist bereits jetzt angekündigt.

              Consors.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Uwe64: Ich meinte nicht die "Jahressteuerbescheinigung", in der ja leider nichts zur NO-Quellensteuer steht. Ich meinte eine separate Steuerbescheinigung zu jeder Dividendenabrechnung, welche es bei Consors nicht gibt.
                Aber das Problem scheint nun ja gelöst. Ich werde so vorgehen wie von Charlie24 beschrieben (15% u. 10%). Dabei werde ich es erstmal "belegfrei" versuchen, s. mein Hinweis oben

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                  #23
                  Ich werde so vorgehen wie von Charlie24 beschrieben (15% u. 10%).
                  Der Vorschlag stammt nicht von mir !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Sorry, war bushcamper

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