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Üernahme von Daten - eine Frage:

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    Üernahme von Daten - eine Frage:

    Hallo Community, guten Abend,


    hier eine Frage zu der Übernahme von Daten


    Also ich habe eine Frage zur Übernahme von Daten!?

    Muss man hierzu denn noch Extra-Schritte unternehmen- also etwa
    - für den Abruf von DATEN - muss man sich hier anmelden
    - also für die DATEN die dem FA vorliegen.

    oder anders gefragt:
    - braucht es dazu einen (angeforderten): An welcher Stelle kann man die "Daten-Übernahme" dann auch vollziehen.

    Muss ich diesen Vorgang der "DATEN-ÜBERNAHME"

    a. explizt anstossen und brauche hier zu dann
    b. ggf. noch einen Code, den ich von FA zugeschickt bekomme
    ist das denn im Hauptvordruck!?


    ps. hier war das mal besprochen worden mit dem "Wiederverwenden" von Daten aus dem Vorjahr:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...om-arbeitgeber
    Das allerdings ist im Moment nicht die Frage: das ist ja schon geklärt.

    im Moment beschäftigt mich die Frage, was es damit auf sich hat - dem "Übernehmen von DATEN".!?

    vgl den Videofilm: https://www.youtube.com/watch?v=j6hkLaixCik

    Freue mich auf einen Tipp.

    vg

    #2
    Hilft dir das weiter: https://forum.elster.de/anwenderforu...escheinigungen

    Oder meinst du einfach nur die Übernahme von Daten, die du bei der Erstellung einer neuen Steuererklärung (oder EÜR) anstoßen kannst, indem du eine vorherige Steuererklärung (oder EÜR) übernimmst und dann "nur" auf aktuelle Daten bringst?

    Kommentar


      #3
      Zitat von apollodriver Beitrag anzeigen
      im Moment beschäftigt mich die Frage, was es damit auf sich hat - dem "Übernehmen von DATEN".!?

      vgl den Videofilm: https://www.youtube.com/watch?v=j6hkLaixCik
      Auch mir bleibt völlig unklar, womit du dich beschäftigst. Das Video beschreibt, wie man
      • mit Elsterformular die dortigen ESt-Erklärungen nach Mein Elster exportiert, und
      • in Mein Elster die Daten dann in eine neue Erklärung übernimmt, analog zur Übernahme aus alten Abgaben direkt mittels Mein Elster.
      War um das Jahr 2020 herum interessant. Aber nun, wo wir fast 2025 schreiben und schon der erste Schritt dank fehlender Updates von Elsterformular und somit veralteten Eric scheitern dürfte?

      Kommentar


        #4
        Es können zwei Arten von Daten übernommen werden:
        • Daten aus früheren Abgaben. Somit wird Deine aktuelle Steuererklärung z. B. also mit den Zahlen der Steuererklärung des letzten Jahres vorausgefüllt. Diese Zahlen müsstest Du nochmal überprüfen und evtl. anpassen, denn, wie gesagt, es handelt sich um die Werte des Vorjahrs.
        • Die von verschiedenen Stellen - z. B. Arbeitgeber, Krankenversicherung etc. - an das Finanzamt übermittelten Daten, die Du dann in die aktuelle Steuererklärung übernehmen kannst. Diese Zahlen sind in der Regel für das betreffende Jahr auch richtig und sollten nur zur Sicherheit nochmal überprüft werden.
        Auch ich hab nämlich Schwierigkeiten, rauszufinden, um was es Dir konkret geht

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          #5
          hallo u. guten Abend

          danke für Eure Rückmeldungen - freue mich.

          Sorry für die Turbulenzen. - es geht darum was du L E Fant schreibst in dem zweiten Spiegelstrich.

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Es können zwei Arten von Daten übernommen werden:
          • Die von verschiedenen Stellen - z. B. Arbeitgeber, Krankenversicherung etc. - an das Finanzamt übermittelten Daten, die Du dann in die aktuelle Steuererklärung übernehmen kannst. Diese Zahlen sind in der Regel für das betreffende Jahr auch richtig und sollten nur zur Sicherheit nochmal überprüft werden.
          Auch ich hab nämlich Schwierigkeiten, rauszufinden, um was es Dir konkret geht
          Darum gehts - also um den "Import" der von dir geannten Daten.


          Die von verschiedenen Stellen - z. B. Arbeitgeber, Krankenversicherung etc. - an das Finanzamt übermittelte

          Frage hierzu: muss ich denn hier diese DATEN - und den Import in eine Est extra anstoßen - ich dachte, dass das automatisch geht?!
          Ferner - meine Freundin sagte, dass sie für diese Daten u. auch für die Übernahme der Daten bzw. das ganze "Handling" der DATEN einen Abrufcode vom FA beantragt u. erhalten hat

          damit meinte sich nicht den pfx-Code resp. die Zertifikatsdatei.

          Was hats damit auf sich !? Ich freu mich von Euch zu hören

          VG

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            #6
            Nein, automatisch geht das nicht, aber fast. Bei Mein Elster ist es z. B. so, dass der Bescheinigungsabruf schon beim Erstellen der Einkommensteuererklärung angeboten wird und auch später noch möglich ist.
            Den Abrufcode braucht man grundsätzlich nicht mehr. Es könnte aber sein, dass es noch freiverkäufliche Software gibt, die ohne diesen Code keine Bescheinigungen abruft.
            Um Bescheinigungen für andere Personen - z. B. dem Ehegatten - abzurufen, benötigt man einen Freischaltcode, den man in Mein Elster unter Bescheinigungen verwalten beantragen kann.

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