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FsE EUn - 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

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    FsE EUn - 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

    Hallo,

    zum 1.1.2025 habe ich mich selbstständig gemacht als Einzelunternehmerin (Kleinunternehmen) im Bereich der Seniorenbetreuung. Nun möchte ich meine Steuernummer beantragen und hänge an Punkt "FsE EUn - 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)" bei Elster online, da ich nicht weiß, was ich wo eintragen muss. Vielleicht ist hier jemand so freundlich und hilft mir auf die Sprünge?


    107 Gewerbebetrieb: Trage ich hier den voraussichtlichen Jahresumsatz meines Kleinunternehmens ein?

    108 Selbständiger Arbeit: Trage ich hier meinen "Lohn" ein, der dann in Nummer 107 enthalten ist? Also beispielsweise Jahresumsatz in Nummer 107 = 24.000,- Euro. Davon Lohn in Nummer 108 = 12.000,- Euro?

    109 Nichtselbständiger Arbeit: Trage ich hier den Bruttoarbeitslohn meines Mannes laut Lohnsteuerbescheinigung ein?

    Vorab sorry, falls ich mich hier blöd anstelle, aber ich habe davon keine Ahnung und will nichts falsch machen.
    Vielen Dank für die Mühe und die Hilfe!!!

    Viele Grüße
    Hücki2025




    #2
    Hier bitte nachlesen:
    https://forum.elster.de/anwenderforu...A4ndige-arbeit
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Gewerbetreibende und Selbständige haben keinen Lohn.

      Bist Du denn tatsächlich gewerblich und selbständig tätig? Einzutragen sind bei 107 und 108 nicht der Umsatz, sondern die Einkünfte - also der Gewinn.

      109 ist für die nichtselbständigen Einkünfte beider Ehegatten.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        zunächst einmal vielen lieben Dank für die schnelle Hilfestellung!

        Da habe ich wohl Begriffe wild durcheinander geschmissen. Ich bin nicht gewerblich tätig, also trage ich dort auch nichts ein. Somit trage ich bei 108 den zu erwartenden Gewinn und bei 109 den Bruttoarbeitslohn meines Mannes abzüglich seiner Werbungskosten ein.

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          #5
          Hallo Hücki2025,
          deine letzte Antwort liest sich ganz gut. Ich habe aber leider kein Formular vor Augen, und bin nicht sicher, ob du tatsächlich die Werbungskosten beim Bruttoarbeitslohn abziehen solltest.

          Aber egal, ob du abziehst oder nicht: Das sind Angaben, die zur Berechnung deiner Einkommensteuervorauszahlungen benötigt werden.
          Die Einkommensteuer wird sich nach Abschluss des Jahres nach tatsächlichen Einkünften (und Werbungskosten und Vorsorgeaufwändungen und ....) berechnen.

          Fehler in dem Formular hier haben nur die Konsequenz, dass du zuviel oder zuwenig vorauszahlst. Mit der Steuerberechnung nach Abgabe des Einkommensteuererklärung wird das dann bereinigt.

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            #6
            Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
            ob du tatsächlich die Werbungskosten beim Bruttoarbeitslohn abziehen solltest.
            Doch, es geht ja da um die Einkünfte, nicht um die Einnahmen.

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              #7
              vielen Dank

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                #8
                sooo...die oben genannten Punkte sind nun klar und eingetragen. Jetzt bereiten mir die beiden folgenden Punkte noch Probleme:

                113 Sonderausgaben und 114 Steuerabzugsbeträge: Meines Erachtens trage ich hier für mich nichts ein, oder? Muss ich hier etwas für meinen Mann eintragen?

                Kommentar


                  #9
                  Meines Erachtens trage ich hier für mich nichts ein, oder? Muss ich hier etwas für meinen Mann eintragen?
                  Wenn dein Mann Arbeitnehmer ist, musst du bei ihm sowohl die einbehaltene Lohnsteuer wie die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung

                  eintragen, bei dir eventuell Kranken- und Pflegeversicherung, falls du aus der Familienversicherung herausfällst.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    ok - verstanden - vielen Dank. Das sind dann aber alles Sonderausgaben und keine Steuerabzugsbeträge, oder?

                    Kommentar


                      #11
                      Bei den Lohnsteuern handelt es sich um Steuerabzugsbeträge.

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                        #12
                        Wie bist du denn krankenversichert? Diese Beiträge wären steuersenkend (auch vorauszahlungssenkend).

                        Falls du bis jetzt in der Familienversicherung über deinen Mann versichert bist, solltest du schnellstens klären, ob das weiterhin mögich ist. Die Grenzen sind schnell erreicht! (In 2025 liegt die Grenze bei 535 € monatlich, wenn du also davon ausgehst, dass du mehr als 6.420 € Einnahmen-Überschuss machst, musst du dich selbst versichern.)

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                          #13
                          Mein Mann ist privat krankenversichert.

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                            #14
                            Mein Mann ist privat krankenversichert.
                            In der PKV gibt es keine Familienversicherung, wie bist du dann derzeit krankenversichert ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ich bin gesetzlich versichert

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