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Umsatzsteuervoranmeldung nur mit Reverse Charge Verfahren

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    Umsatzsteuervoranmeldung nur mit Reverse Charge Verfahren

    Moin,

    ich hab malei ne kleine Frage. Ich stelle nur Rechnungen ins EU Ausland --> also mit dem Reverse Charge Verfahren. Entsprechend kann ich das ja auch so nur bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben. (Kz 21: „ Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG“ ).
    Ergo purzelt bei mir, so weit ich das verstehe, ja immer 0€ bei der Umsatzsteuervoranmeldung raus. Also wenn ich keine Ausgaben haben sollte.
    Hab ich da einen Denkfehler oder stimmt das so?

    Die Voranmeldung muss ich aber trotzdem immer machen, oder?

    Viele Grüße,
    JoSu

    #2
    Wenn du tatsächlich keine Ausgaben hast, endet jede UStVA mit 0,- Euro. Völlig korrekt. Und ja, du musst die Meldungen trotzdem (mit 0,- Euro Zahllast) übermitteln.
    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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      #3
      Super, vielen Dank. Dann geht die Voranmeldung ja recht schnell...

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        #4
        Zitat von JoSu Beitrag anzeigen
        Dann geht die Voranmeldung ja recht schnell...
        Das stimmt. Aber viel Spaß beim Ausfüllen der Zusammenfassenden Meldung

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Das stimmt. Aber viel Spaß beim Ausfüllen der Zusammenfassenden Meldung
          Du meinst die Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres?

          Dann noch ein kleines Gedankenspiel von meiner Seite: Wenn ich das ganze Jahr nur über RCV verrechne, fall ich ja unter die Mindestgrenze von 1000€ im Jahr. Dann müsste ich doch im Folgejahr theoretisch keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr machen müssen !? zz0.23ko0ag8oxszz
          Zuletzt geändert von JoSu; 16.01.2025, 14:39.

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            #6
            Nein, L.E. Fant meint die "Zusammenfassende Meldung" (kurz: ZM)

            Mit der Kz 21 sagst du dem deutschen Fiskus: "Der Vorgang wird nicht in Deutschland, sondern im EU-Auslandversteuert."

            Damit die Behörden im EU-Ausland auch wissen, dass die Steuer bei deinen Kunden entsteht, brauchen sie ja die Info an wen du diese Leistung erbracht hast.

            Und in der ZM teilst du das dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit. Ist letztlich auch nur ein Vordruck bei Elster der wie ´ne lange Tabelle aussieht. Der besteht aus den UStIDs aus dem EU-Ausland, dem Euro-Betrag und der Angabe, um welche Art Umsatz (hier "sonstige Leistung") es sich handelt. Über einen EU-weiten Datenabgleich ist damit die Versteuerung im EU-Ausland sichergestellt. Ist in § 18a UStG geregelt. Auch wie oft du das machen musst (monatlich / vierteljährlich).
            Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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              #7
              Moin,

              vielen Dank für die tollen Antworten. Dann klick ich mich mal durch mein Wiso durch und schaue, was ich da alles so schönes finde. Bin gespannt, ob ich den Steuerberater vermeiden kann. Eigentlich ist das meiste ja recht logisch.

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                #8
                Zitat von JoSu Beitrag anzeigen
                Moin,

                vielen Dank für die tollen Antworten. Dann klick ich mich mal durch mein Wiso durch und schaue, was ich da alles so schönes finde. Bin gespannt, ob ich den Steuerberater vermeiden kann. Eigentlich ist das meiste ja recht logisch.
                Es gibt eine Logik in den Steuern, aber sie ist nicht immer offensichtlich)
                Ich mache meine Steuern und verlasse mich dabei manchmal hier auf den Zufall

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                  #9
                  Zitat von KieferGr Beitrag anzeigen

                  Ich mache meine Steuern und verlasse mich dabei manchmal hier auf den Zufall
                  Grandios
                  Zuletzt geändert von JoSu; 16.01.2025, 16:48.

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