Moin,
ich hab malei ne kleine Frage. Ich stelle nur Rechnungen ins EU Ausland --> also mit dem Reverse Charge Verfahren. Entsprechend kann ich das ja auch so nur bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben. (Kz 21: „ Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG“ ).
Ergo purzelt bei mir, so weit ich das verstehe, ja immer 0€ bei der Umsatzsteuervoranmeldung raus. Also wenn ich keine Ausgaben haben sollte.
Hab ich da einen Denkfehler oder stimmt das so?
Die Voranmeldung muss ich aber trotzdem immer machen, oder?
Viele Grüße,
JoSu
ich hab malei ne kleine Frage. Ich stelle nur Rechnungen ins EU Ausland --> also mit dem Reverse Charge Verfahren. Entsprechend kann ich das ja auch so nur bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben. (Kz 21: „ Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG“ ).
Ergo purzelt bei mir, so weit ich das verstehe, ja immer 0€ bei der Umsatzsteuervoranmeldung raus. Also wenn ich keine Ausgaben haben sollte.
Hab ich da einen Denkfehler oder stimmt das so?
Die Voranmeldung muss ich aber trotzdem immer machen, oder?
Viele Grüße,
JoSu
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