Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Niedrigere Grundsteuer wenn Teil des Grundstücks Biotop ist?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Niedrigere Grundsteuer wenn Teil des Grundstücks Biotop ist?

    Hi,

    Grundsteuer, Bayern
    Keine Landwirtschaft

    hab ein Baugrundstück (ca. 1100m²) mit Haus drauf. Es ist eine Flurnummer und hat auch ein Aktenzeichen.
    - Die eine Hälfte des Grundstücks ist ganz normal bebaubar (da wo auch das haus steht)
    - Die andere Hälfte vom Grundstück besteht aus Hecken und ist als "Biotop" vermerkt. Kann man sich auch im Bayernatlas anzeigen lassen wenn man die "Biotopkartierung (Flachland)" drüber legt. Hat auch einen offiziellen Biotopsteckbrief und alles weitere, was das Naturschutzamt da mal so angelegt hat.
    Laut Gemeinde darf ich die Fläche weder bebauen, noch land- oder forstwirtschaftlich nutzen. Ich darf da eigentlich garnix, nicht mal Hecken schneiden oder als Garten umgestalten.
    Da gibts zig Naturschutzgesetze die das alles regeln.

    Gedanke war, ob man für diese Teilfläche evtl. einen verminderten Wert (anstatt der originalen 0,04€/m²) beantragen könnte.
    Wäre jetzt keine Riesenersparnis, auch wenn man für die Teilfläche nur halbsohen Satz wählen würde. Bei 500m² und Hebesatz von 310% macht das jetzt eine Ersparnis von nur 31€ im Jahr, aber läppert sich ja auch über die Jahre.

    Laut Finanzamt können die das nicht berücksichtigen
    - da es im Liegenschaftskataster dazu keinen Eintrag gibt und es als ganzes Grundstück zum Grundvermögen gehört.
    - Nach dem bayerischen Flächenmodell ja auch keine Unterscheidung gibt und es halt dann Pech ist, wenn es da anderweitige Nutzungs- oder Bauverbote gibt.
    Ich kann da ehrlichgesagt auch die Argumentation vom Finanzamt verstehen.

    Ich wollte hier nur mal fragen
    - ob jemand auch andere Erfahrungen gemacht hat, wenn sein Grundstück oder Teile davon als Biotop ausgewiesen sind. Sowohl ob Reduzierung geklappt hat oder auch wenn nicht.
    - bzw. ob jemand eine bayernweite stichhaltige Vorschrift/Regelung/... dazu kennt

    Vielen Dank schon mal vorab

    #2
    bzw. ob jemand eine bayernweite stichhaltige Vorschrift/Regelung/... dazu kennt
    Ich persönlich kenne keine, jedenfalls fällt mir im Moment nichts dazu ein. Gibt es zu den Nutzungsverboten denn so etwas wie einen Bescheid ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die Fläche ist 1985 zum Biotop erlärt worden. Da hatten wir das Grundstück noch nicht. Deswegen haben wir jetzt auch keienen Bescheid.
      Aber alle Anrainer, deren Grundstücke auch teilweise oder manchmal sogar komplett (das ist halt dann praktisch komplette Enteignung) zum Biotop ernannt wurden, berichten, dass es damals eben auch offiziell seitens Gemeinde so kommuniziert wurde, dass das jetzt Flächen sind, die nicht mehr angelangt werden dürfen. Macht ja auch Sinn, genau deswegen hat man ja die ganze Biotopgeschichte gemacht. Hab mir mal beim Landesamt für Umwelt die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zum Biotopschutz reingezogen
      https://www.lfu.bayern.de/natur/biot...agen/index.htm
      Das sind ein paar Gesetze, überall steht mehr oder weniger drin, dass man das nicht anrühren darf.
      Also bei dem Thema, dass man das nicht baulich, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich nutzen darf, daran habe ich keine Zweifel.
      Da kenne ich auch persönlich erfahrene Leute seitens Landratsamt oder Gemeinde, die das bestätigt haben.

      Mit gehts eher darum, ob ich für die Fläche einen reduzierten Betrag bei der Grundsteuer erwirken könnte.
      Bzw. ob das auch schon andere gemacht haben, gescheitert sind oder erfolgreich waren.

      Danke schonmal

      Kommentar


        #4
        GrStG Paragr. 1 Abs. 1: Die Gemeinde bestimmt, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. Da kann man doch mal freundlich bei der Gemeinde nachfragen, warum denn hier ueberhaupt eine Grundsteuer fuer die im Biotop gelegenen Teile eine Grundsteuer erhoben wird.

        Falls die Nachfrage bei der Gemeinde kein positives Ergebnis bringt, kommt alternativ auch ein sogennter Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstuecken in Frage. GrStG Paragr. 34 Abs. 1 Satz 2 besagt: betraegt die vom Steuerschuldner nicht zu vertretende Minderung des normalen Rohertrags 100 Prozent, ist die Grundsteuer abweichend von Satz 1 in Hoehe von 50 Prozent zu erlassen. Die Antragstellung erfolgt bei der Gemeinde.

        Die Informationen habe im folgendem Link gefunden: https://www.naturschutzflaechen.de/f...JFeldmann_.pdf
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          Zitat von Benno0815 Beitrag anzeigen
          Hi,

          Grundsteuer, Bayern
          Keine Landwirtschaft

          hab ein Baugrundstück (ca. 1100m²) mit Haus drauf. Es ist eine Flurnummer und hat auch ein Aktenzeichen.
          - Die eine Hälfte des Grundstücks ist ganz normal bebaubar (da wo auch das haus steht)
          - Die andere Hälfte vom Grundstück besteht aus Hecken und ist als "Biotop" vermerkt. Kann man sich auch im Bayernatlas anzeigen lassen wenn man die "Biotopkartierung (Flachland)" drüber legt. Hat auch einen offiziellen Biotopsteckbrief und alles weitere, was das Naturschutzamt da mal so angelegt hat.
          Laut Gemeinde darf ich die Fläche weder bebauen, noch land- oder forstwirtschaftlich nutzen. Ich darf da eigentlich garnix, nicht mal Hecken schneiden oder als Garten umgestalten.
          Da gibts zig Naturschutzgesetze die das alles regeln.

          Gedanke war, ob man für diese Teilfläche evtl. einen verminderten Wert (anstatt der originalen 0,04€/m²) beantragen könnte.
          Wäre jetzt keine Riesenersparnis, auch wenn man für die Teilfläche nur halbsohen Satz wählen würde. Bei 500m² und Hebesatz von 310% macht das jetzt eine Ersparnis von nur 31€ im Jahr, aber läppert sich ja auch über die Jahre.

          Laut Finanzamt können die das nicht berücksichtigen
          - da es im Liegenschaftskataster dazu keinen Eintrag gibt und es als ganzes Grundstück zum Grundvermögen gehört.
          - Nach dem bayerischen Flächenmodell ja auch keine Unterscheidung gibt und es halt dann Pech ist, wenn es da anderweitige Nutzungs- oder Bauverbote gibt.
          Ich kann da ehrlichgesagt auch die Argumentation vom Finanzamt verstehen.

          Ich wollte hier nur mal fragen
          - ob jemand auch andere Erfahrungen gemacht hat, wenn sein Grundstück oder Teile davon als Biotop ausgewiesen sind. Sowohl ob Reduzierung geklappt hat oder auch wenn nicht.
          - bzw. ob jemand eine bayernweite stichhaltige Vorschrift/Regelung/... dazu kennt

          Vielen Dank schon mal vorab
          Unter folgendem langen Link wird ein sehr interessantes PDF geöffnet, das aufzeigt, dass für Biotope die Grundsteuer lt. § 32 GrStG zu erlassen ist ...
          https://www.google.de/url?sa=t&sourc...1KtzSEl8Qlgnol

          Kommentar


            #6
            Auf die PDF-Datei hatte ich auch schon in meinem Beitrag Nr. 4 hingewiesen. Allerdings stimmt deine Auslegung nicht, denn auf Seite 11 des Vortrags wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass fuer einen Erlass der Grundsteuer fuer Kulturgut und Gruenanlagen nach Paragr. 32 GrStG die drei dort aufgefuehrten (kumulative) Tatbestaende Voraussetzung sind, die in diesem Fall wohl nicht zutreffend sind.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar

            Lädt...
            X