Hi,
Grundsteuer, Bayern
Keine Landwirtschaft
hab ein Baugrundstück (ca. 1100m²) mit Haus drauf. Es ist eine Flurnummer und hat auch ein Aktenzeichen.
- Die eine Hälfte des Grundstücks ist ganz normal bebaubar (da wo auch das haus steht)
- Die andere Hälfte vom Grundstück besteht aus Hecken und ist als "Biotop" vermerkt. Kann man sich auch im Bayernatlas anzeigen lassen wenn man die "Biotopkartierung (Flachland)" drüber legt. Hat auch einen offiziellen Biotopsteckbrief und alles weitere, was das Naturschutzamt da mal so angelegt hat.
Laut Gemeinde darf ich die Fläche weder bebauen, noch land- oder forstwirtschaftlich nutzen. Ich darf da eigentlich garnix, nicht mal Hecken schneiden oder als Garten umgestalten.
Da gibts zig Naturschutzgesetze die das alles regeln.
Gedanke war, ob man für diese Teilfläche evtl. einen verminderten Wert (anstatt der originalen 0,04€/m²) beantragen könnte.
Wäre jetzt keine Riesenersparnis, auch wenn man für die Teilfläche nur halbsohen Satz wählen würde. Bei 500m² und Hebesatz von 310% macht das jetzt eine Ersparnis von nur 31€ im Jahr, aber läppert sich ja auch über die Jahre.
Laut Finanzamt können die das nicht berücksichtigen
- da es im Liegenschaftskataster dazu keinen Eintrag gibt und es als ganzes Grundstück zum Grundvermögen gehört.
- Nach dem bayerischen Flächenmodell ja auch keine Unterscheidung gibt und es halt dann Pech ist, wenn es da anderweitige Nutzungs- oder Bauverbote gibt.
Ich kann da ehrlichgesagt auch die Argumentation vom Finanzamt verstehen.
Ich wollte hier nur mal fragen
- ob jemand auch andere Erfahrungen gemacht hat, wenn sein Grundstück oder Teile davon als Biotop ausgewiesen sind. Sowohl ob Reduzierung geklappt hat oder auch wenn nicht.
- bzw. ob jemand eine bayernweite stichhaltige Vorschrift/Regelung/... dazu kennt
Vielen Dank schon mal vorab
Grundsteuer, Bayern
Keine Landwirtschaft
hab ein Baugrundstück (ca. 1100m²) mit Haus drauf. Es ist eine Flurnummer und hat auch ein Aktenzeichen.
- Die eine Hälfte des Grundstücks ist ganz normal bebaubar (da wo auch das haus steht)
- Die andere Hälfte vom Grundstück besteht aus Hecken und ist als "Biotop" vermerkt. Kann man sich auch im Bayernatlas anzeigen lassen wenn man die "Biotopkartierung (Flachland)" drüber legt. Hat auch einen offiziellen Biotopsteckbrief und alles weitere, was das Naturschutzamt da mal so angelegt hat.
Laut Gemeinde darf ich die Fläche weder bebauen, noch land- oder forstwirtschaftlich nutzen. Ich darf da eigentlich garnix, nicht mal Hecken schneiden oder als Garten umgestalten.
Da gibts zig Naturschutzgesetze die das alles regeln.
Gedanke war, ob man für diese Teilfläche evtl. einen verminderten Wert (anstatt der originalen 0,04€/m²) beantragen könnte.
Wäre jetzt keine Riesenersparnis, auch wenn man für die Teilfläche nur halbsohen Satz wählen würde. Bei 500m² und Hebesatz von 310% macht das jetzt eine Ersparnis von nur 31€ im Jahr, aber läppert sich ja auch über die Jahre.
Laut Finanzamt können die das nicht berücksichtigen
- da es im Liegenschaftskataster dazu keinen Eintrag gibt und es als ganzes Grundstück zum Grundvermögen gehört.
- Nach dem bayerischen Flächenmodell ja auch keine Unterscheidung gibt und es halt dann Pech ist, wenn es da anderweitige Nutzungs- oder Bauverbote gibt.
Ich kann da ehrlichgesagt auch die Argumentation vom Finanzamt verstehen.
Ich wollte hier nur mal fragen
- ob jemand auch andere Erfahrungen gemacht hat, wenn sein Grundstück oder Teile davon als Biotop ausgewiesen sind. Sowohl ob Reduzierung geklappt hat oder auch wenn nicht.
- bzw. ob jemand eine bayernweite stichhaltige Vorschrift/Regelung/... dazu kennt
Vielen Dank schon mal vorab
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