Hallo, bei mir sind auch Fragen beim Ausfüllen der Anlage EÜR aufgekommen. Wenn ich als Freiberuflerin (Sprachmittlerin) selbständig bei einem Dolmetscherbüro tätig war, was müsste ich alles bei 3 - 1. Betriebseinnahmen (einschl. steuerfreier Betriebseinnahmen) ausfüllen? Bin ich eine Kleinunternehmerin und bei den Einnahmen, soll ich monatliche oder gesamte angeben?
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EÜR: wie Betriebseinnahmen angeben?
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Hallo Ceyda1544,
warum stellst du diese Frage in einem Thema, das mit deiner Frage fast nichts zu tun hat?
Wenn du schon bei der EÜR bist, müsstest du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schon längst (bei Beginn der Tätigkeit !) ausgefüllt haben.
Und wenn du dir jetzt überlegst, ob du Kleinunternehmerin bist oder nicht, ist es dafür auch schon reichlich spät. Diese Frage hättest du dir stellen müssen und eine Antwort darauf suchen müssen, BEVOR du die erste Rechnung an das Dolmetscherbüro gestellt hast.
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Ich bin nicht zu spät dran, ansonsten hätten die mir das heute beim Finanzamt gesagt.
Die EÜR wird für das Kalenderjahr erstellt, die Betriebseinnahmen sind deshalb für das gesamte Jahr zu erfassen. Ob du jedes Monat einzeln erfasst,
bleibt dir überlassen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Ceyda1454 Beitrag anzeigenWenn ich als Freiberuflerin (Sprachmittlerin) selbständig bei einem Dolmetscherbüro tätig war
Die Frage von callende war meiner Meinung nach noch nicht endgültig geklärt. Da solltest Du nicht plötzlich das Thema ändern. Ich werde Deine Frage mal auslagern in einen eigenen Thread.
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