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EÜR: wie Betriebseinnahmen angeben?

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    EÜR: wie Betriebseinnahmen angeben?

    Hallo, bei mir sind auch Fragen beim Ausfüllen der Anlage EÜR aufgekommen. Wenn ich als Freiberuflerin (Sprachmittlerin) selbständig bei einem Dolmetscherbüro tätig war, was müsste ich alles bei 3 - 1. Betriebseinnahmen (einschl. steuerfreier Betriebseinnahmen) ausfüllen? Bin ich eine Kleinunternehmerin und bei den Einnahmen, soll ich monatliche oder gesamte angeben?

    #2
    Hallo Ceyda1544,
    warum stellst du diese Frage in einem Thema, das mit deiner Frage fast nichts zu tun hat?

    Wenn du schon bei der EÜR bist, müsstest du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schon längst (bei Beginn der Tätigkeit !) ausgefüllt haben.
    Und wenn du dir jetzt überlegst, ob du Kleinunternehmerin bist oder nicht, ist es dafür auch schon reichlich spät. Diese Frage hättest du dir stellen müssen und eine Antwort darauf suchen müssen, BEVOR du die erste Rechnung an das Dolmetscherbüro gestellt hast.

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      #3
      Zickiger geht es wohl nicht. Ich bin nicht zu spät dran, ansonsten hätten die mir das heute beim Finanzamt gesagt. Wenn sie schonmal nicht so mit mir reden, dann haben sie erst gar kein Recht dazu. Danke für nichts!

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        #4
        Ich bin nicht zu spät dran, ansonsten hätten die mir das heute beim Finanzamt gesagt.
        Ich glaube, du hast die Antwort von Prabha schlicht nicht verstanden. Was steht denn bezüglich Umsatzsteuer auf deinen Honorarrechnungen ?

        Die EÜR wird für das Kalenderjahr erstellt, die Betriebseinnahmen sind deshalb für das gesamte Jahr zu erfassen. Ob du jedes Monat einzeln erfasst,

        bleibt dir überlassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Ceyda1454 Beitrag anzeigen
          Wenn ich als Freiberuflerin (Sprachmittlerin) selbständig bei einem Dolmetscherbüro tätig war
          ... dann hattest Du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt zu übermitteln. In dem gibst Du an ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Das ist Deine unternehmerische Entscheidung.

          Die Frage von callende war meiner Meinung nach noch nicht endgültig geklärt. Da solltest Du nicht plötzlich das Thema ändern. Ich werde Deine Frage mal auslagern in einen eigenen Thread.

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