Hallo,
habe zwar einige Beiträge zum Thema „Ebay“ hier im Forum gefunden, jedoch hat sich daraus keine Antwort auf meine Frage ergeben.
Seit 2 Jahren in Altersteilzeit (und seit Oktober offiziell Rentner) hatte ich mich daran gemacht, meine Schränke auszumisten und einige Dinge privat über Ebay zu verkaufen. Insgesamt kam es im Jahr 2024 zu 50 Transaktionen mit einem Gesamterlös von ca. 1200 Euro. Ebay hat auch schon informiert, einen entsprechenden Bericht nach dem PStTG an die Finanzbehörden übermitteln zu wollen. Bei den veräußerten Artikeln handelt es sich um „abgelegte“ Mobiltelefone der vergangenen 20 Jahre, alte Videokameras, Router, Hubs, Dekorationsgegenstände und andere Kleinigkeiten aus meinem Privatbesitz, die alle länger als ein Jahr in meinem Besitz waren. Allen gemein ist aber, dass ich etwaige Anschaffungskosten kaum bis überhaupt nicht ermitteln kann.
Muss ich die Einkünfte überhaupt in der Einkommensteuererklärung angeben oder kommt das Finanzamt ggf.. auf mich zu? Falls es in der Einkommensteuer angegeben werden muss, dann wohl in der Anlage SO Punkt 48ff; wie aber wären die Anschaffungskosten unter Punkt 51(?) zu ermitteln, deren Belege nicht (mehr) vorliegen?
Für Hilfestellungen bedanke ich mich vorab.
Gruß
koe11
habe zwar einige Beiträge zum Thema „Ebay“ hier im Forum gefunden, jedoch hat sich daraus keine Antwort auf meine Frage ergeben.
Seit 2 Jahren in Altersteilzeit (und seit Oktober offiziell Rentner) hatte ich mich daran gemacht, meine Schränke auszumisten und einige Dinge privat über Ebay zu verkaufen. Insgesamt kam es im Jahr 2024 zu 50 Transaktionen mit einem Gesamterlös von ca. 1200 Euro. Ebay hat auch schon informiert, einen entsprechenden Bericht nach dem PStTG an die Finanzbehörden übermitteln zu wollen. Bei den veräußerten Artikeln handelt es sich um „abgelegte“ Mobiltelefone der vergangenen 20 Jahre, alte Videokameras, Router, Hubs, Dekorationsgegenstände und andere Kleinigkeiten aus meinem Privatbesitz, die alle länger als ein Jahr in meinem Besitz waren. Allen gemein ist aber, dass ich etwaige Anschaffungskosten kaum bis überhaupt nicht ermitteln kann.
Muss ich die Einkünfte überhaupt in der Einkommensteuererklärung angeben oder kommt das Finanzamt ggf.. auf mich zu? Falls es in der Einkommensteuer angegeben werden muss, dann wohl in der Anlage SO Punkt 48ff; wie aber wären die Anschaffungskosten unter Punkt 51(?) zu ermitteln, deren Belege nicht (mehr) vorliegen?
Für Hilfestellungen bedanke ich mich vorab.
Gruß
koe11
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