Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ebay-Verkäufe aus 2024 bei Einkommensteuer angeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ebay-Verkäufe aus 2024 bei Einkommensteuer angeben

    Hallo,

    habe zwar einige Beiträge zum Thema „Ebay“ hier im Forum gefunden, jedoch hat sich daraus keine Antwort auf meine Frage ergeben.

    Seit 2 Jahren in Altersteilzeit (und seit Oktober offiziell Rentner) hatte ich mich daran gemacht, meine Schränke auszumisten und einige Dinge privat über Ebay zu verkaufen. Insgesamt kam es im Jahr 2024 zu 50 Transaktionen mit einem Gesamterlös von ca. 1200 Euro. Ebay hat auch schon informiert, einen entsprechenden Bericht nach dem PStTG an die Finanzbehörden übermitteln zu wollen. Bei den veräußerten Artikeln handelt es sich um „abgelegte“ Mobiltelefone der vergangenen 20 Jahre, alte Videokameras, Router, Hubs, Dekorationsgegenstände und andere Kleinigkeiten aus meinem Privatbesitz, die alle länger als ein Jahr in meinem Besitz waren. Allen gemein ist aber, dass ich etwaige Anschaffungskosten kaum bis überhaupt nicht ermitteln kann.

    Muss ich die Einkünfte überhaupt in der Einkommensteuererklärung angeben oder kommt das Finanzamt ggf.. auf mich zu? Falls es in der Einkommensteuer angegeben werden muss, dann wohl in der Anlage SO Punkt 48ff; wie aber wären die Anschaffungskosten unter Punkt 51(?) zu ermitteln, deren Belege nicht (mehr) vorliegen?

    Für Hilfestellungen bedanke ich mich vorab.

    Gruß
    koe11

    #2
    Zitat von koe11 Beitrag anzeigen
    Muss ich die Einkünfte überhaupt in der Einkommensteuererklärung angeben
    Das ist jetzt eher eine rechtliche Frage.

    Hast Du denn wirklich Gewinne damit erzielt?

    Kommentar


      #3
      Ach so, die Eingabehilfe beantwortet die Frage eigentlich schon:

      image.png

      Kommentar


        #4
        ... die alle länger als ein Jahr in meinem Besitz waren.
        Dann gibt es nichts zu erklären !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo L. E. Fant und Charlie24,

          vielen herzlichen Dank für die schnellen Antworten.

          Schönes Wochenende.

          Gruß
          koe11

          Kommentar


            #6
            Hallo L. E. Fant und Charlie24,

            zur Verifizierung und Bestätigung der oben gemachten Erkenntnisse hatte ich mir heute bei der Finanzamt-Hotline (0800-5225335) eine Zweitmeinung eingeholt.

            Zum Glück muss ich sagen, denn die Antwort hat mich mehr aus überrascht. Trotz Hinweis, dass es sich um Privatverkäufe handelt, hat die freundlichenDame mir erklärt, dass ich die Verkäufe zwingend mit der Anlage G erklären muss. Zusätzlich müsse ich pro Transaktion eine Einnahmeüberschussrechnung mit der Anlage EÜR abgeben.

            Nur wegen knapp 50 Geschäften mit einem Gesamtumsatz von nich einmal 1200 EUR? Fehlt nur noch, dass ich nachträglich ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen muss.

            Guten Start in die Woche und beste Grüße

            koe11

            Kommentar


              #7
              Nicht jede Auskunft, die man vom Finanzamt erhält, ist richtig !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Zitat von koe11 Beitrag anzeigen
                eine Zweitmeinung
                Naja, das war jetzt die Drittmeinung

                Kommentar


                  #9
                  Hallo nochmal Charlie24 und L. E. Fant ,

                  ich danke nochmals für die Antworten und kann den Posts # 7 und # 8 nur zustimmen.

                  Habe heute Nachmittag nochmals die Service-Hotline der hessischen Finanzverwaltung kontaktiert und mir sozusagen eine Viertmeinung eingeholt. Jetzt stimmte die Antwort im wesentlichen mit den beiden Aussagen # 3 und # 4 überein. Ich muss keine Angaben machen, solang ich nicht als gewerblicher Verkäufer bei Ebay auftrete. Das ist definitiv nicht der Fall gewesen, womit sich das Thema erledigt haben dürfte.

                  Funfact - vor wenigen Minuten war ich auf der Ebay-Seite Berichte & Steuern. Und was soll ich sagen - entgegen der Aussage in der Ebay-Email ist dort unter dem Jahr 2024 zu lesen, dass kein Bericht vorhanden ist, da meine Aktivitäten den Schwellenwert nicht erreicht hätten.

                  Also war das Ganze nicht umsonst, aber vergebens.

                  Nochmals meinen herzlichen Dank für die Unterstützung und einen schönen Abend.

                  Gruß
                  koe11
                  Zuletzt geändert von L. E. Fant; 27.01.2025, 17:49. Grund: Verweise geändert

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X