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Anlage V bei WE mit Wirtschaftsplan ausfüllen?

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    Anlage V bei WE mit Wirtschaftsplan ausfüllen?

    Hallo liebe Experten,
    für eine kürzlich geerbte Immobilie muss ich die Anlage V ausfüllen, was sonst ein Steuerberater übernommen hat.
    Unsere Hausverwaltung gibt die Abrechnung für 2024 erst Ende September heraus, also recht spät. Jetzt frage ich mich bzw. euch, ob auch die Daten aus dem Wirtschaftsplan reichen. Die Erstattung/Rückzahlung der Betriebskosten an den Mieter findet ja auch erst im Folgejahr statt, ein Nachschuss ebenso, und das Guthaben, das in die Erhaltungsrücklage einfließen würde, könnte ich dann im Folgejahr berücksichtigen. Geht das so?

    #2
    Wenn es Dir möglich ist, die korrekten Zahlen anhand der Kontoauszüge und des Wirtschaftsplans zu ermitteln, dann kannst Du das natürlich so machen.

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      #3
      Es geht immer um Zufluß/Abfluß. Bis auf wenige Ausnahmen, z. B. Instandhaltungsrücklage, reicht ein Kontoauszug.

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        #4
        Mit dem Forum haben die Fragen aber nichts zu tun. Ich verschiebe das Thema deshalb.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Sorry, aber die Navigation hier ist mir ein Buch mit sieben Siegeln. Ich wollte gerade noch eine andere Frage starten, finde aber den Button nicht für "neuer Beitrag".

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            #6
            Du musst in das von Dir gewünschte -passende- Unterforum gehen und dann links ziemlich weit oben "Neues Thema" auswählen. Innerhalb eines Threads findest du den Button nicht, würde ja auch inhaltlich keinen Sinn machen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              .. finde aber den Button nicht für "neuer Beitrag".
              In jedem Unterforum findest du oben links den Button + Neues Thema
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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