Hallo liebe Experten,
für eine kürzlich geerbte Immobilie muss ich die Anlage V ausfüllen, was sonst ein Steuerberater übernommen hat.
Unsere Hausverwaltung gibt die Abrechnung für 2024 erst Ende September heraus, also recht spät. Jetzt frage ich mich bzw. euch, ob auch die Daten aus dem Wirtschaftsplan reichen. Die Erstattung/Rückzahlung der Betriebskosten an den Mieter findet ja auch erst im Folgejahr statt, ein Nachschuss ebenso, und das Guthaben, das in die Erhaltungsrücklage einfließen würde, könnte ich dann im Folgejahr berücksichtigen. Geht das so?
für eine kürzlich geerbte Immobilie muss ich die Anlage V ausfüllen, was sonst ein Steuerberater übernommen hat.
Unsere Hausverwaltung gibt die Abrechnung für 2024 erst Ende September heraus, also recht spät. Jetzt frage ich mich bzw. euch, ob auch die Daten aus dem Wirtschaftsplan reichen. Die Erstattung/Rückzahlung der Betriebskosten an den Mieter findet ja auch erst im Folgejahr statt, ein Nachschuss ebenso, und das Guthaben, das in die Erhaltungsrücklage einfließen würde, könnte ich dann im Folgejahr berücksichtigen. Geht das so?
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