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Selbstständig mit Verdienstbescheinigung. Wo eintragen in Elster?

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    Selbstständig mit Verdienstbescheinigung. Wo eintragen in Elster?

    Hallo zusammen,

    ich bin selbstständig und habe auch einen Honorarvertrag, nur der Arbeitgeber gibt neuerdings Verdienstbescheinigung raus, wie für Arbeitsnehmer. In denen führt er bereist die Einkommenssteuer ab, Rentenversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherung.

    Ich weiß jetzt nicht, wo ich in der Steuererklärung diese Beiträge eintragen soll. Arbeitnehmer würden die Beträge in der Anlage N eintragen und Selbständige tragen ja ihre Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahmenüberschussrechnung in der Anlage für Selbstständige ein. Aber wo trage ich jetzt, die schon abgeführte Einkommensteuer und Rentenversicherungsbeitrage und die Arbeitslosenversicherung ein und wie mache ich das mit der EÜR?

    Über Hinweise würde ich mich freuen.

    Viele Grüße


    #2
    Wenn Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist dann bist Du Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber - Du sprichst ja sogar von Arbeitgeber! - muss Dir bis Ende Februar einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung aushändigen, den Du dann in die Einkommensteuererklärung übertragen kannst.
    Sicher führt der Arbeitgeber auch keine Einkommensteuer für Dich ab, allenfalls Lohnsteuer.

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      #3
      Hallo TinLot,
      offensichtlich führt der AG dich als Arbeitnehmer, der hauptberuflich selbstständig ist. Dann ist es richtig, dass er Lohnsteuer einbehält und die RV- und AV-Beiträge.
      (Um die Krankenversicherung musst du dich selber kümmern.)

      Du wirst eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten und die Werte in Anlage N eintragen können.

      Alle anderen Einnahmen als Selbstständiger (die von den anderen Auftraggebern, die es hoffentlich gibt) kommen dann in die EÜR, natürlich auch die Kosten aus der Selbstständigkeit. (Aber nicht die Entfernungspauschalen zu diesem Auftraggeber, die müssen in den Werbekosten der Anlagen N angegeben werden.)

      Deine (Kranken-, Renten-, Pflege-)Versicherungsbeiträge gehören in keinem Fall in die EÜR! Sie gehören nicht zu den betrieblichen Kosten. (Nur betrieblich bedingte Versicherungen)

      Ich halte es für dringlich zu klären, ob der Status als hauptberuflich Selbstständiger so richtig ist.


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        #4
        Vielen Dank für die Rückmeldungen.

        Ich bin kein Arbeitnehmer und werde auch vom Auftraggeber (entschuldige, habe mich falsch ausgedrückt) auch als selbstständig betrachtet. Das steht sogar im Vertrag. Ich muss auch eine Rechnung mit den geleisteten Stunden einreichen. Es ist echt kompliziert. Und ich bin auch nicht Scheinselbstständig, wie angedeutet wurde. Mein Status ist klar. Ist geklärt.

        Zurück zu dem Problem. Ich bin selbstständig und bekomme eine Verdienstbescheinigung. Von meinem Honorar wird Einkommensteuer abgeführt. Wurde auch vom Auftraggeber als nebenberuflich beim Finanzamt registriert. Die Einkommensteuer wird von Honorar abgezogen. Die Rentenversicherung und Arbeislosenbeiträge zahlt der Auftraggeber freiwillig. Ich kann dies nicht in die EÜR eintragen und nicht in Anlage N. ‍

        Ich freue mich auf weitere Informationen. Dankeschön.

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          #5
          Hallo TinLot,
          wenn der AG einen Fehler macht, nutzt es nichts, dass du hier schreibst, dass du das nichts willst.

          Die Abführung von Lohnsteuer, RV- und AV-Beiträgen sind in meinen Augen ein eindeutiges Indiz darauf, dass der AG dich als Arbeitnehmer mit hauptberuflicher Selbstständigkeit führt. Genau so werden solche AN nämlich abgerechnet.
          Wenn der AG für dich Lohnsteuer abführt, MUSS er dir eine Lohnsteuerbescheinigung aushändigen. (Frist ist 28. Februar)
          Und du kannst die Daten dann in der Anlage N eintragen, warum sollte das nicht gehen?

          Sprich mit deinem Auftraggeber darüber, warum er dich trotz Honorarvertrag als Arbeitnehmer führt.
          Es kostet ihn was, nämlich die Hälfte der RV und AV, zuzüglich Umlagen (2-3%) - warum macht er das, wenn das zumindest von dir eindeutig nicht gewollt wird?

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            #6
            Hallo Prabha, ja vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich frage jetzt noch mal nach, ob der Auftraggeber mich als Arbeitnehmer führt. Ich melde mich, danke. VG

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              #7
              Es muss so sein.

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                #8
                Es gibt noch so eine Mischform namens "Arbeitnehmerähnliche Selbstständige" (meines Wissens oft Handelsvertreter oder so). Aber das trifft hier vermutlich auch nicht so, weil die lediglich rentenversicherungspflichtig sind (und die Beiträge dafür auch noch selber zahlen müssen). Passt also auch nicht...

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                  #9
                  Vielleicht ein Musiklehrer, da werden ja jetzt viele Arbeitnehmer.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo noch mal,

                    die Antwort ist: ich bin selbstständig. und werde von denen geführt als Selbstständige mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Die Abzüge (Steuern, Rentenversicherung etc.) erfolgen nicht als klassische Lohnsteuerabzüge eines Angestellten, sondern im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht für bestimmte selbstständige Tätigkeiten.

                    So, und nun weiß ich immer noch nicht, wie und wo ich das in der Steuererklärung eintragen soll. Habt Ihr eine gute Idee. Dankeschön für die Unterstützung.
                    ​​​​
                    Viele Grüße

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von TinLot Beitrag anzeigen
                      Die Abzüge (Steuern, Rentenversicherung etc.) erfolgen nicht als klassische Lohnsteuerabzüge eines Angestellten, sondern im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht für bestimmte selbstständige Tätigkeiten.
                      Was sind das denn für Tätigkeiten?

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                        #12
                        Das würde mich auch interessieren.
                        Handwerker? Hebamme? Landwirt?


                        Diese Fragen habe ich auch noch:
                        Wenn du Rechnungen schreibst (s. # 4), bekommst du dann den Rechnungsbetrag abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeträgen überwiesen?
                        Was ist mit der Umsatzsteuer? Oder weist du keine Umsatzsteuer aus?
                        Mit welcher Lohnsteuerklasse wird versteuert?
                        Hast du inzwischen eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten?

                        Mein Tipp: Gehe zu einem Stb. und lasse klären, ob der AG richtig handelt.
                        Und wenn das richtig ist, höre auf, dafür Rechnunge zu schreiben. AN schreiben keine Rechnungen, höchstens einen Beleg für die geleisteten Stunden.

                        Und wenn die Abrechnung vom AG richtig ist, gehört das in Anlage N und nicht in Anlage EÜR.
                        Lass dir das am Besten vom Stb. bestätigen.

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                          #13
                          Dankeschön für die Rückmeldungen. Es ist wohl nicht zu klären. Ich bin Dozentin (Umsatzsteuerbefreit). Und ich werde mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert, mein Auftraggeber hat mich als nebenberuflich angemeldet. Und ohne Rechnungen zu schreiben, bekomme ich keine Auszahlung. Ich verstehe ja, dass es verwirrend ist, aber daher habe ich ja den Beitrag geschrieben. Der Auftraggeber macht es so und ich bin weder beschäftigt noch angestellt. Danke Euch. Viele Grüße

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                            #14
                            Lohnsteuerklasse 6 und "Nebenarbeitgeber" sind deutliche Hinweise auf ein ganz normales Angestelltenverhältnis.

                            Diese "Rechnungen" sind dann offenbar Privatvergnügen des Arbeitgebers. Wie im vorigen Beitrag erwähnt, können das höchstens eine Art Stundenzettel o.ä. sein, damit der Arbeitgeber weiß, wie viel Lohn er abrechnen muss. Rechtliche oder gar finanzielle/buchungstechnische Funktion haben diese "Rechnungen" jedenfalls nicht. Meiner Meinung nach.

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                              #15
                              ich bin selbststaendig und habe auch einen Honorarvertrag, nur der Arbeitgeber gibt neuerdings Verdienstbescheinigung raus
                              Entschuldigung, aber du musst doch wissen, wie du dich vertraglich verpflichtet hast, das sollte sich eigentlich aus dem Honorarvertrag ergeben. Ueblicherweise sieht ein Honorarvertrag vor, dass du als Dozentin nicht fest angestellt, nicht weisungsgebunden ist. Das heisst, du erhaelst lediglich das im Honorarvertrag vereinbarte Gehalt und der AG muss keine Sozialversicherungsbeitraege zahlen, keinen bezahlten Urlaub gewaehren und auch keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle leisen. Aber es gibt auch andere Varianten. Wie hast du denn in den Vergangenheit deine Steuererklaerugen gemacht bzw. wie bist du denn beim Finanzamt angemeldet? Hier im Forum koennen wir nur spekulieren - und das hilft dir nicht weiter. Frage bitte beim Finanzamt nach und/oder Frage einen Steuerberater.
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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