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Hohe Erhaltungsaufwendungen bei Vermietung

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    #16
    Vielen Dank erst mal. Ich gucke mal, wie es klappt.

    Viele Grüße

    Julian Pähler

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      #17
      Leider komme ich nicht weiter. Ich habe Folgendes gemacht: Den größten Posten habe ich aus Punkt 10 (" 2024 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen (einschließlich Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage)") gelöscht und in Punkt 11 (" Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen (einschließlich Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage) – §§ 11a, 11b EStG Einkommensteuergesetz, § 82b EStDV Einkommensteuerdurchführungsverordnung –") eingetragen.
      Es steht dort also unter "Einzelangaben": "Bezeichnung: Renovierungsarbeiten ... Gesmatbetrag: 8330)".
      Etwas weiter unten habe ich dann noch mal den Betrag eingetragen: "Durch direkte Zuordnung ermittelt: 8330".
      Soweit, so richtig?
      Wo setze ich denn nun fest, auf wie viele Jahre der Betrag aufgeteilt werden soll? Ich finde da nichts.

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        #18
        Wo setze ich denn nun fest, auf wie viele Jahre der Betrag aufgeteilt werden soll? Ich finde da nichts.
        Du musst in Zeile 57 nach davon 2024 abzuziehen einen Betrag eintragen, also den Gesamtaufwand durch 2 bzw. eben 3 bis 5 Jahre dividieren.

        Die Anzahl der Jahre kann man nicht angeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Vielen Dank!

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