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Leider komme ich nicht weiter. Ich habe Folgendes gemacht: Den größten Posten habe ich aus Punkt 10 (" 2024 voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen (einschließlich Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage)") gelöscht und in Punkt 11 (" Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen (einschließlich Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage) – §§ 11a, 11b EStG Einkommensteuergesetz, § 82b EStDV Einkommensteuerdurchführungsverordnung –") eingetragen.
Es steht dort also unter "Einzelangaben": "Bezeichnung: Renovierungsarbeiten ... Gesmatbetrag: 8330)".
Etwas weiter unten habe ich dann noch mal den Betrag eingetragen: "Durch direkte Zuordnung ermittelt: 8330".
Soweit, so richtig?
Wo setze ich denn nun fest, auf wie viele Jahre der Betrag aufgeteilt werden soll? Ich finde da nichts.
Wo setze ich denn nun fest, auf wie viele Jahre der Betrag aufgeteilt werden soll? Ich finde da nichts.
Du musst in Zeile 57 nach davon 2024 abzuziehen einen Betrag eintragen, also den Gesamtaufwand durch 2 bzw. eben 3 bis 5 Jahre dividieren.
Die Anzahl der Jahre kann man nicht angeben.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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ich habe ja nun bei Elster eine Steuererklärung abgeschickt, in der ich die Erhaltungsaufwendungen von 8330 € auf drei Jahre aufgeteilt habe. Wie ist es nun in bezug auf die folgende Steuererklärung? Meiner Einschätzung nach wird Elster ja nicht gespeichert haben, daß ich die 8330 € auf drei Jahre aufgeteilt habe. Ich muß also in der neuen Steuererklärung darauf aufmerksam machen, daß die aufgeteilten 8330 € wieder berücksichtigt werden müssen. Wo und wie mache ich das?
Wie das Formular für 2025 aussehen wird, ist meines Wissens noch nicht bekannt. Womöglich wird es wieder eine Seite geben, die der 2024er Seite 12 ähnelt.
Es gibt in der Anlage V für das Jahr, aus dem diese Aufwendungen stammen, jeweils eine eigene Zeile, überschrieben mit:
Zu berücksichtigender Anteil der Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus 2024
Bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr wird der Wert leider nicht in die richtige Zeile übernommen.
Freundliche Grüße
Charlie24
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