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Fragen zu Witwenrente Elster Anlage R

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    Fragen zu Witwenrente Elster Anlage R

    Hallo liebes Forum,

    Ich hätte eine Frage zum Ausfüllen der Anlage R bei Elster.

    Meine Frau ist am 23.12.2019 verstorben. Von Janaur bis März 2020 (das sogenannte Sterbevierteljahr) bekam ich die volle Rente meiner Frau ausgezahlt. Ab 1.4.2020 bekam ich dann die eigentliche Witwenrente, die mir bis heute gezahlt wird.

    Bei Elster habe ich in Anlage R bei meiner Witwenrente folgendes eingetragen:

    Zeile 6: Beginn der Rente: 1.1.2020
    Zeile 7: Ende der 1. vorhergehenden Rente: 31.12.2019

    Stimmt das so?

    Letzte Frage dazu: Welches Jahr ist dann für die Berechnung des Rentenanpassungsbetrages maßgeblich? Meines Erachtens das Jahr, welches dem Rentenbeginn folgt. Da der Beginn der Witwenrente ja der 1.1.2020 war, müsste das maßgebliche Jahr dann das Jahr 2021 sein.
    Wenn ich nun bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2024 den Rentenanpassungsbetrag berechne, berechne ich diesen wie folgt:
    (Rentenbetrag vom Jahr 2024) - (Rentenbetrag vom Jahr 2021)

    Stimmt das?

    Liebe Grüße

    #2
    Ab wann hat deine Frau denn die eigene Rente bezogen ? Der Beginn der vorhergehenden Rente wird doch ebenfalls abgefragt.

    Deine Hinterbliebenenrente hat am 01.01.2020 begonnen, das ist korrekt, ebenso der 31.12.2019 für das Ende der vorhergehenden Rente.

    Wenn ich nun bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2024 den Rentenanpassungsbetrag berechne, berechne ich diesen wie folgt:
    (Rentenbetrag vom Jahr 2024) - (Rentenbetrag vom Jahr 2021)
    Grundsätzlich richtig, als Rentner sollte man aber besser den Bescheinigungsabruf nutzen, der trägt nämlich alles automatisch ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ab wann hat deine Frau denn die eigene Rente bezogen ? Der Beginn der vorhergehenden Rente wird doch ebenfalls abgefragt.

      Deine Hinterbliebenenrente hat am 01.01.2020 begonnen, das ist korrekt, ebenso der 31.12.2019 für das Ende der vorhergehenden Rente.



      Grundsätzlich richtig, als Rentner sollte man aber besser den Bescheinigungsabruf nutzen, der trägt nämlich alles automatisch ein.
      Danke für die schnelle Antwort

      Dass ich auch den Beginn der vorhergehenden Rente eintragen muss, weiß ich. Ich habe es vorhin bloß nicht aufgeführt, weil es für mich nicht fraglich war, welches Datum das ist. Ich war mir nur bezüglich des End-Datums der vorhergehenden Rente nicht ganz sicher. Aber das hast du mir ja jetzt bestätigt.

      Und meine Berechnung des Rentenanpassungsbetrages stimmt auch? also die Rechnung:

      (Rentenbetrag des Jahres 2024) minus (Rentenbetrag des Jahres 2021)

      Kommentar


        #4
        Und meine Berechnung des Rentenanpassungsbetrages stimmt auch? also die Rechnung:
        Habe ich doch geschrieben, dennoch empfehle ich Rentnern grundsätzlich den Bescheinigungsabruf. Der rundet die Beträge richtig ab,

        außerdem werden dann die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gleich mit eingetragen und bei mehr als einer Rente auch addiert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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