Hallo liebes Forum,
Ich hätte eine Frage zum Ausfüllen der Anlage R bei Elster.
Meine Frau ist am 23.12.2019 verstorben. Von Janaur bis März 2020 (das sogenannte Sterbevierteljahr) bekam ich die volle Rente meiner Frau ausgezahlt. Ab 1.4.2020 bekam ich dann die eigentliche Witwenrente, die mir bis heute gezahlt wird.
Bei Elster habe ich in Anlage R bei meiner Witwenrente folgendes eingetragen:
Zeile 6: Beginn der Rente: 1.1.2020
Zeile 7: Ende der 1. vorhergehenden Rente: 31.12.2019
Stimmt das so?
Letzte Frage dazu: Welches Jahr ist dann für die Berechnung des Rentenanpassungsbetrages maßgeblich? Meines Erachtens das Jahr, welches dem Rentenbeginn folgt. Da der Beginn der Witwenrente ja der 1.1.2020 war, müsste das maßgebliche Jahr dann das Jahr 2021 sein.
Wenn ich nun bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2024 den Rentenanpassungsbetrag berechne, berechne ich diesen wie folgt:
(Rentenbetrag vom Jahr 2024) - (Rentenbetrag vom Jahr 2021)
Stimmt das?
Liebe Grüße
Ich hätte eine Frage zum Ausfüllen der Anlage R bei Elster.
Meine Frau ist am 23.12.2019 verstorben. Von Janaur bis März 2020 (das sogenannte Sterbevierteljahr) bekam ich die volle Rente meiner Frau ausgezahlt. Ab 1.4.2020 bekam ich dann die eigentliche Witwenrente, die mir bis heute gezahlt wird.
Bei Elster habe ich in Anlage R bei meiner Witwenrente folgendes eingetragen:
Zeile 6: Beginn der Rente: 1.1.2020
Zeile 7: Ende der 1. vorhergehenden Rente: 31.12.2019
Stimmt das so?
Letzte Frage dazu: Welches Jahr ist dann für die Berechnung des Rentenanpassungsbetrages maßgeblich? Meines Erachtens das Jahr, welches dem Rentenbeginn folgt. Da der Beginn der Witwenrente ja der 1.1.2020 war, müsste das maßgebliche Jahr dann das Jahr 2021 sein.
Wenn ich nun bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2024 den Rentenanpassungsbetrag berechne, berechne ich diesen wie folgt:
(Rentenbetrag vom Jahr 2024) - (Rentenbetrag vom Jahr 2021)
Stimmt das?
Liebe Grüße
Kommentar