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Differenzbesteuerung Bemessungsgrundlage Einkaufspreis und Einfuhrumsatzsteuer

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    #16
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    In der EÜR für 2024 sieht das anders aus.

    Offenbar ist der Verkaufspreis, soweit er den Verkaufspreis nicht übersteigt, als nicht steuerbarer Umsatz zu behandeln, also Zeile 15.
    https://www.frag-einen-anwalt.de/Dif...--f419493.html
    Danke! Ich hatte einen Denkfehler.
    Ich muss zuerst die Zifferenz mit 1,19 dividieren. Der Betrag kommt in Zeile 14.
    Dann den Differenzbetrag in die Zeile 15 eintragen und dann noch die Umsatzsteuer Diff×19/119 in Zeile 16 eintragen. Alle Posten kommulieren. So komme ich auf meine Betriebseinnahmen bei der Differenzmethode.
    Es lichtet sich der Schatten.

    Danke für die prompte Antwort

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      #17
      Ich habe nun für die Differenzbesteuerung ist Posten für die EÜV ausgerechnet. Die Betriebseinnahmen spiegeln die Betriebseinnahmen wider.

      Sie schrieben, bei der Umsatzsteuer wird der Nettobetrag eingegeben. D.h.

      VK 400 - EK 200 = 200 Marge Netto

      Also in meinem Beispiel muss ich 200€ in die Zeile bei der Umsatzsteuer eintragen? Ist das Richtig?

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        #18
        Oder heisst Nettomarge beim Rechenbeispie

        VK 300 - EK 200 = 100 Marge

        Nettomarge: 100/1.19= 84,03

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          #19
          Netto heißt, dass die Umsatzsteuer herausgerechnet werden muss. Also wie in Deinem Beitrag # 18.

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