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Differenzbesteuerung Bemessungsgrundlage Einkaufspreis und Einfuhrumsatzsteuer

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    Differenzbesteuerung Bemessungsgrundlage Einkaufspreis und Einfuhrumsatzsteuer

    Hallo zusammen,

    leider habe ich im Netz keine passende Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

    Folgendes Szenario: Ich handel mit gebrauchten Waren unter Anwendung der Differenzbesteuerung. Wenn ich Ware außerhalb der EU ankaufe und bei der Einfuhr entsprechend 19% Einfuhrumsatzsteuer entrichte, sind diese 19% dann Teil des Einkaufpreises sofern ich diese nicht als Vorsteuer geltend mache?

    Beispiel: Ich kaufe Ware für 100€ außerhalb der EU. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19€. Nehme ich dann als Bemessungsgrundlage für den Einkaufpreis 119€, wenn ich auf die Differenzbesteuerung optiert habe?

    Vielen Dank vorab.

    LG

    #2
    Nach meinem Verständnis ist die Anwendung der Differenzbesteuerung nicht davon abhängig, ob man die Vorsteuer geltend macht, sondern davon, ob es überhaupt eine Vorsteuer gibt.

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      #3
      Ich kann mich ja irren aber meines wissens kommt die Differenzbesteuerung nur dann zum Zuge wenn für die eingekaufte Ware keine Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) erhoben wurde.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Ich kann mich ja irren aber meines wissens kommt die Differenzbesteuerung nur dann zum Zuge wenn für die eingekaufte Ware keine Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) erhoben wurde.
        Da es mich interessiert (aber von mir selten in der Praxis gebraucht wird), habe ich nachgelesen und kann das bestätigen: Um die Differenzbesteuerung anwenden zu können, muss der Wareneinkauf ohne Vorsteuer erfolgt sein.

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          #5
          Das heißt ich kann unter keinen Umständen bei Ware aus einem Drittland die Differenzbesteuerung anwenden?

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            #6
            Du bist ja hier in einem Forum zur elektronischen Steuererklärung. Du solltest also wissen, warum für Deinen Umsatz die Differenzbesteuerung in Frage kommt. So wie das von Dir geschildert wurde passt das ja nicht zum entsprechenden Paragraphen.

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