Hallo zusammen,
leider habe ich im Netz keine passende Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Folgendes Szenario: Ich handel mit gebrauchten Waren unter Anwendung der Differenzbesteuerung. Wenn ich Ware außerhalb der EU ankaufe und bei der Einfuhr entsprechend 19% Einfuhrumsatzsteuer entrichte, sind diese 19% dann Teil des Einkaufpreises sofern ich diese nicht als Vorsteuer geltend mache?
Beispiel: Ich kaufe Ware für 100€ außerhalb der EU. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19€. Nehme ich dann als Bemessungsgrundlage für den Einkaufpreis 119€, wenn ich auf die Differenzbesteuerung optiert habe?
Vielen Dank vorab.
LG
leider habe ich im Netz keine passende Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Folgendes Szenario: Ich handel mit gebrauchten Waren unter Anwendung der Differenzbesteuerung. Wenn ich Ware außerhalb der EU ankaufe und bei der Einfuhr entsprechend 19% Einfuhrumsatzsteuer entrichte, sind diese 19% dann Teil des Einkaufpreises sofern ich diese nicht als Vorsteuer geltend mache?
Beispiel: Ich kaufe Ware für 100€ außerhalb der EU. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19€. Nehme ich dann als Bemessungsgrundlage für den Einkaufpreis 119€, wenn ich auf die Differenzbesteuerung optiert habe?
Vielen Dank vorab.
LG
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