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Differenzbesteuerung Bemessungsgrundlage Einkaufspreis und Einfuhrumsatzsteuer

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    Differenzbesteuerung Bemessungsgrundlage Einkaufspreis und Einfuhrumsatzsteuer

    Hallo zusammen,

    leider habe ich im Netz keine passende Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

    Folgendes Szenario: Ich handel mit gebrauchten Waren unter Anwendung der Differenzbesteuerung. Wenn ich Ware außerhalb der EU ankaufe und bei der Einfuhr entsprechend 19% Einfuhrumsatzsteuer entrichte, sind diese 19% dann Teil des Einkaufpreises sofern ich diese nicht als Vorsteuer geltend mache?

    Beispiel: Ich kaufe Ware für 100€ außerhalb der EU. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19€. Nehme ich dann als Bemessungsgrundlage für den Einkaufpreis 119€, wenn ich auf die Differenzbesteuerung optiert habe?

    Vielen Dank vorab.

    LG

    #2
    Nach meinem Verständnis ist die Anwendung der Differenzbesteuerung nicht davon abhängig, ob man die Vorsteuer geltend macht, sondern davon, ob es überhaupt eine Vorsteuer gibt.

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      #3
      Ich kann mich ja irren aber meines wissens kommt die Differenzbesteuerung nur dann zum Zuge wenn für die eingekaufte Ware keine Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) erhoben wurde.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Ich kann mich ja irren aber meines wissens kommt die Differenzbesteuerung nur dann zum Zuge wenn für die eingekaufte Ware keine Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) erhoben wurde.
        Da es mich interessiert (aber von mir selten in der Praxis gebraucht wird), habe ich nachgelesen und kann das bestätigen: Um die Differenzbesteuerung anwenden zu können, muss der Wareneinkauf ohne Vorsteuer erfolgt sein.

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          #5
          Das heißt ich kann unter keinen Umständen bei Ware aus einem Drittland die Differenzbesteuerung anwenden?

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            #6
            Du bist ja hier in einem Forum zur elektronischen Steuererklärung. Du solltest also wissen, warum für Deinen Umsatz die Differenzbesteuerung in Frage kommt. So wie das von Dir geschildert wurde passt das ja nicht zum entsprechenden Paragraphen.

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              #7
              Hallo Miteinander,

              ich muss zum ersten mal eine Umsatzsteuererklärung machen und habe zu Anfang einen Fehler gegangen. Ich habe Vorsteuer vierteljährlich bezahlt. Der Fehler war, dass ich nur mit Vintage handel betreibe. Aus diesem Grund kommt für mich die Differenzsteuer in Betracht. Nun habe ich den Verkaufspreis minus den Einkaufspreis sprich die Differenz ermittel.
              Meine Frage ist: In welcher Zeile beim Umsatzsteuerformular bei Elster trage ich den Differenzbetrag ein? Zweiete Frage: In welcher Zeile trage ich den kumullierten Wert der Mehrwertsteuer 19% z.B. bei Energiekosten, Telefonkosten, IHK; BG etc ein? Ich würde mich freuen von Euchnzu hören.

              LG Peter

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                #8
                Hallo Peter
                Zitat von werk23 Beitrag anzeigen
                Hallo Miteinander,
                ich muss zum ersten mal eine Umsatzsteuererklärung machen und habe zu Anfang einen Fehler gegangen. Ich habe Vorsteuer vierteljährlich bezahlt.
                Ich gehe mal davon aus, dass du die Umsatzsteuervorauszahlungen, nicht die Vorsteuer meinst.
                Mit welchem Verfahren hast du die Zahllast ermittelt?
                Auf welchen Betrag hast du die Umsatzsteuer berechnet? Was steht auf deinen Rechnungen?

                Beachte, dass du die Umsatzsteuer, die du den Kunden berechnet hast, abführen musst, auch wenn sie falsch berechnet wurde.
                Mach dich kundig über die Regeln der Differenzbesteuerung, damit du das in Zukunft richtig abrechnest.

                Zitat von werk23 Beitrag anzeigen
                Zweiete Frage: In welcher Zeile trage ich den kumullierten Wert der Mehrwertsteuer 19% z.B. bei Energiekosten, Telefonkosten, IHK; BG etc ein? Ich würde mich freuen von Euchnzu hören.
                Du meinst die kumulierte Vorsteuer des Jahres? Im Formular gibt's die Zeile 87 "Summe der Vorsteuerbeträge"

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von werk23 Beitrag anzeigen
                  Ich habe Vorsteuer vierteljährlich bezahlt.
                  Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Dir von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird. Grundsätzlich jedenfalls, denn ein reiner Wiederverkäufer hat ja eigentlich keine Vorsteuern.

                  Zitat von werk23 Beitrag anzeigen
                  Der Fehler war, dass ich nur mit Vintage handel betreibe
                  Das muss kein Fehler sein. Aber ok. Handel heißt eigentlich dass man Ware von jemandem einkauft und an einen anderen verkauft. Verstehe ich Dich richtig, Du kaufst von Vintage und verkaufst an Vintage?

                  Zitat von werk23 Beitrag anzeigen
                  Aus diesem Grund kommt für mich die Differenzsteuer in Betracht
                  Wenn Vintage für die Lieferung an Dich selbst die Differenzbesteuerung anwendet dann ist das richtig.

                  Zitat von werk23 Beitrag anzeigen
                  In welcher Zeile beim Umsatzsteuerformular bei Elster trage ich den Differenzbetrag ein?
                  Der Nettobetrag ist als Umsatz auf Seite 4 der Umsatzsteuererklärung für 2024 einzutragen.

                  Zitat von werk23 Beitrag anzeigen
                  Zweiete Frage: In welcher Zeile trage ich den kumullierten Wert der Mehrwertsteuer 19% z.B. bei Energiekosten, Telefonkosten, IHK; BG etc ein?
                  Meiner Meinung nach hast Du keinen Vorsteuerabzug, wenn Du nur die Differenzbesteuerung anwendest.
                  ​​
                  ​​​

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                    #10
                    Ich bin Händler und handle ausschließlich mit gebrauchter Ware. Also muss ich die Differenzbesteuerung für mich in der Einnahmeüberschussrechnung wählen. Zuvor hatte ich fälschlicherweise eine Einnahmeüberschussrechnung an das Finanzamt gesendet. Ich merkte den Fehler erst bei der Umsatzsteuer. Dort hat das Programm mir einen Wert von über 6000€ als Umsatznachzahlung ausgerechnet.
                    So ich habe nun alle Umsätze mit der Diferenzsteuerungsmethode berechnet. Die Umsatzsteuer hat sich fast halbiert.
                    Bei der Einnahmeüberschussrechnung muss ich nun in die Felder 14, 15 und 16 die Werte Differenz/19%, Differenz EK-VK*19/119 eintragen.

                    Soweit so gut.

                    Nun habe ich ja als Unternehmer auch Rechnungen mit 19% Mehrwertsteuer bezahlt. Zum Beispiel Strom+ Gas, IHK, Telefon und Internet, Miete etc. Das macht im Jahr mehr als 1000€ aus.
                    In welcher Zeile bei der Einnahmeüberschussrechnung kann ich diesen kommulierten Wert eintragen?

                    Mir geht es hier nicht, wie in vielen Beiträgen wie die Differenzbesteuerung funktioniert. Mir geht es konkret und die Eintragung in welches Feld.

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                      #11
                      Gezahlte und abziehbare Vorsteuerbeträge kommen in Zeile 57

                      grafik.png

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                        #12
                        Zitat von werk23 Beitrag anzeigen
                        Hallo Miteinander,

                        ich muss zum ersten mal eine Umsatzsteuererklärung machen und habe zu Anfang einen Fehler gegangen. Ich habe Vorsteuer vierteljährlich bezahlt. Der Fehler war, dass ich nur mit Vintage handel betreibe. Aus diesem Grund kommt für mich die Differenzsteuer in Betracht. Nun habe ich den Verkaufspreis minus den Einkaufspreis sprich die Differenz ermittel.
                        Meine Frage ist: In welcher Zeile beim Umsatzsteuerformular bei Elster trage ich den Differenzbetrag ein? Zweiete Frage: In welcher Zeile trage ich den kumullierten Wert der Mehrwertsteuer 19% z.B. bei Energiekosten, Telefonkosten, IHK; BG etc ein? Ich würde mich freuen von Euchnzu hören.

                        LG Peter
                        Danke für die Antwort.

                        Vielleicht kann mir eine kompetenter Anwender weiterhelfen bei der EÜR mit Differenzbesteuerung

                        Ich trage in Zeile 14, 15 und 16 die Daten meiner kummulierten Werte ein

                        Wie geht es dann weiter? Muss ich als Differenzbesteuerer noch in anderen Zeilen Werte eintragen, die nur für die Differenzbesteuerung gelten.
                        Ich habe schon mehrere EÜR angefertigt, da war ich aber noch von der Umsatzsteuer befreit, da mein Umsatz zu niedrig war.

                        LG

                        Peter


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                          #13
                          Ich habe heute meinen neuen Elster Account bekommen, da ich den Alten versehentlich gelöscht habe.

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                            #14
                            Hallo,

                            heute habe ich meinen neuen Account bekommen. Die PFX. Datei habe ich vor lauter Stress beim Kopieren gelöscht.
                            Ich habe meine fehlerhafte - ohne Differenzsteuet - aufgerufen. Ich habe einen Umsatz von 39 000€ damals eingetragen.
                            Wenn ich nun die Differenzbesteuerung anwende: Zeile 14, 15 und. 16. Dann komme ich in der Summe aber nicht auf 39.000€. Berechnet bei der Differenzmethode Elster diesen Umstand? Bei der herkömmlichen EÜV wies das Programm mir einen Gewinn von 6000€ aus.

                            Danke für die Antworten

                            Peter

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                              #15
                              Zitat von werk23 Beitrag anzeigen
                              Ich trage in Zeile 14, 15 und 16 die Daten meiner kummulierten Werte ein
                              In der EÜR für 2024 sieht das anders aus.

                              Offenbar ist der Verkaufspreis, soweit er den Verkaufspreis nicht übersteigt, als nicht steuerbarer Umsatz zu behandeln, also Zeile 15.

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