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    Handwerkerleistungen

    Guten Abend, nachdem mir letzte Mal so gut geholfen wurde, habe ich eine neue Frage. Wir haben ein Haus gekauft und eine hohe Rechnung über die Renovierung des Hauses mit separat aufgeführten Lohnkosten. Die Lohnkosten übersteigen den Satz von 6000 Euro deutlich. Ich habe die vollen Lohnkosten bei Elster eingegeben, der Computer berechnet mir aber nur 600 Euro anstatt 1200 Euro, also den Höchstbetrag. Ich habe den vollen Rechnungsbetrag und die Lohnkosten angegeben, aber das gefällt ihm nicht. Wo ist der Denkfehler? Vielen Dank schon mal.

    #2
    Wer ist wir ? Seit ihr verheiratet ? Geht es um eine Zusammenveranlagung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie 24, ja wir sind verheiratet, habe aber als Vergleich einmal eine Steuerberechnung mit Einzelveranlagung eingegeben. Liegt da der Fehler? Ich dachte, es kann eh nur einer der Ehepartner diesen Handwerkerbonus angegeben.

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        #4
        habe aber als Vergleich einmal eine Steuerberechnung mit Einzelveranlagung eingegeben. Liegt da der Fehler? Ich dachte, es kann eh nur einer der Ehepartner diesen Handwerkerbonus angegeben.
        Da muss dann der Höchstbetrag anders als hälftig verteilt werden, also 100% einem der Ehegatten zuordnen. Das müsste auf Seite 5

        der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in Zeile 14 erfolgen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank erstmal. Ich werde das nochmals neu eingeben.

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            #6
            Ich werde das nochmals neu eingeben.
            Du musst doch bei dem Ehegatten, der die Handwerkerleistungen geltend macht, in Zeile 14 nur 100 eintragen, dann sollte die Steuerermäßigung

            1.200 € statt der 600 € ausmachen. Mehr gibt es im Kalenderjahr ja nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ok ich teste es nochmals, danke

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                #8
                Das war der Fehler, ich habe tatsächlich die Zeile 14 vergessen , wieder was gelernt, herzlichen Dank für die Aufklärung.

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