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PV-Anlage AFA Abschreibung

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    PV-Anlage AFA Abschreibung

    Hallo, bin neu im Forum und habe folgende Anfrage,
    ich habe eine PV-Anlage 10 KWp, installiert Juni 2022. Das Steuermodell was ich gewählt habe ist die Regelbesteuerung. Habe die Mehrwertsteuer der Investition der Anlage vom Finanzamt zurück bekommen.
    Gebe Jährlich eine Umsatzsteuererklärung auf die Einspeisevergütung und den Selbstverbrauch ab.
    Meine Frage, kann ich trotzdem die PV-Anlage nach AFA-Tabelle abschreiben obwohl ich die Mehrwertsteuer zurück bekommen habe.
    Vielen Dank im Voraus.
    Gruß
    Jo.Laerm

    #2
    Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei paar Stiefel. Natürlich kannst Du die Afa geltend machen.

    Eine Frage zu Elster ist das allerdings nicht.

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      #3
      Danke dafür. da ich die Umsatzsteuer über Elster mache, habe ich gedacht das ich hier richtig bin. Kann passieren.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei paar Stiefel. Natürlich kannst Du die Afa geltend machen.
        Wirklich? Eine kleine PV ist steuerfrei und da gibt es auch keine Ausgaben § 3c. Oder verwechsele ich jetzt die Jahre?

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          #5
          Nein, verwechselst Du nicht. Die Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer ist ab 2022. Wenn steuerbefreit, dann natürlich auch keine AfA.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Wenn steuerbefreit, dann natürlich auch keine AfA.
            So ist das ! Es laufen zwar einige Prozesse, aber die Erfolgsaussichten sind m. E. sehr gering bis nicht gegeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo , bin sehr verwirrt, die Steuerart bei mir ist die Regelbesteuerung, da muss ich die Mehrwertsteuer auf die Einspeisevergütung sowie auf den selbst verbrauchten Strom aus der Anlage abführen. Dafür habe ich ja auch die Mehrwertsteuer für die Anschaffungskosten der Anlage zurück bekommen. Bei der Steuerart Kleinunternehmer, brauch ich keine Mehrwertsteuer abführen, bekomme auch nichts zurück.
              Nochmal meine Frage, kann ich bei meiner Steuerart der Regelbesteuerung, die PV-Anlage nach AFA Tabelle abschreiben. Kauf der PV-Anlage war Juni 2022 und ich glaube erst ab 2023 war die Steuerbefreiung.
              Lb Gruß

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                #8
                Nochmal meine Frage, kann ich bei meiner Steuerart der Regelbesteuerung, die PV-Anlage nach AFA Tabelle abschreiben.
                Nein, die AfA hat mit der Umsatzsteuer überhaupt nichts zu tun, die wäre eine Betriebsausgabe bei der Einkommensteuer und wäre in der Gewinnermittlung

                (Anlage AVEÜR zur EÜR) zu erklären. Da so kleine Anlagen seit 2022 nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit sind, entfällt die Gewinnermittlung

                und damit auch die AfA. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

                An die Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer bist du 5 Jahre lang gebunden, dann kannst du in die Kleinunternehmerregelung wechseln, Da der Wechsel nur

                zu Beginn eines Kalenderjahrs erlaubt ist, sind das in der Regel etwas mehr als 5 Jahre. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

                Mit der elektronischen Steuererklärung hat das alles nichts zu tun !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Danke, auch wenn es mit Elster wenig zu tun hat.

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                    #10
                    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                    Wirklich? Eine kleine PV ist steuerfrei
                    Puh, das hat sich bei mir noch nicht eingebrannt

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