Hallo, bin neu im Forum und habe folgende Anfrage,
ich habe eine PV-Anlage 10 KWp, installiert Juni 2022. Das Steuermodell was ich gewählt habe ist die Regelbesteuerung. Habe die Mehrwertsteuer der Investition der Anlage vom Finanzamt zurück bekommen.
Gebe Jährlich eine Umsatzsteuererklärung auf die Einspeisevergütung und den Selbstverbrauch ab.
Meine Frage, kann ich trotzdem die PV-Anlage nach AFA-Tabelle abschreiben obwohl ich die Mehrwertsteuer zurück bekommen habe.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Jo.Laerm
ich habe eine PV-Anlage 10 KWp, installiert Juni 2022. Das Steuermodell was ich gewählt habe ist die Regelbesteuerung. Habe die Mehrwertsteuer der Investition der Anlage vom Finanzamt zurück bekommen.
Gebe Jährlich eine Umsatzsteuererklärung auf die Einspeisevergütung und den Selbstverbrauch ab.
Meine Frage, kann ich trotzdem die PV-Anlage nach AFA-Tabelle abschreiben obwohl ich die Mehrwertsteuer zurück bekommen habe.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Jo.Laerm
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