Guten Tag,
wir (Steuerbüro) setzen die DATEV Software ein.
Wir betreuen eine Firmengruppe für die wir die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellen.
Wir nutzen die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und darin enthalten die Bekanntgabevollmacht. Diese nutzen wir aber nur für die Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten.
In der Vollmachtsdatenbank ist der Haken gesetzt, dass Bescheide (und sonstige Verwaltungsakte) elektronisch bekannt gegeben werden sollen.
Soweit so gut.
Nun zum Problem.
Die Finanzbuchhaltungen dieser Firmengruppe werden von einem weiteren Dienstleister erstellt.
Dieser Dienstleister hätte gerne eine Bekanntgabevollmacht zur Entgegennahme von Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen.
Und diese Schreiben sollen auch nur auf digitalem Wege zugestellt werden.
Nun meine Fragen:
1. Geht das überhaupt?
2. Wenn ja, wie?
3. Falls nein, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Gruß
Marco
wir (Steuerbüro) setzen die DATEV Software ein.
Wir betreuen eine Firmengruppe für die wir die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellen.
Wir nutzen die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und darin enthalten die Bekanntgabevollmacht. Diese nutzen wir aber nur für die Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten.
In der Vollmachtsdatenbank ist der Haken gesetzt, dass Bescheide (und sonstige Verwaltungsakte) elektronisch bekannt gegeben werden sollen.
Soweit so gut.
Nun zum Problem.
Die Finanzbuchhaltungen dieser Firmengruppe werden von einem weiteren Dienstleister erstellt.
Dieser Dienstleister hätte gerne eine Bekanntgabevollmacht zur Entgegennahme von Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen.
Und diese Schreiben sollen auch nur auf digitalem Wege zugestellt werden.
Nun meine Fragen:
1. Geht das überhaupt?
2. Wenn ja, wie?
3. Falls nein, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Gruß
Marco
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