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Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen - Bekanntgabevollmacht aufsplitten möglich?

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    Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen - Bekanntgabevollmacht aufsplitten möglich?

    Guten Tag,

    wir (Steuerbüro) setzen die DATEV Software ein.
    Wir betreuen eine Firmengruppe für die wir die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellen.

    Wir nutzen die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen und darin enthalten die Bekanntgabevollmacht. Diese nutzen wir aber nur für die Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten.
    In der Vollmachtsdatenbank ist der Haken gesetzt, dass Bescheide (und sonstige Verwaltungsakte) elektronisch bekannt gegeben werden sollen.
    Soweit so gut.

    Nun zum Problem.
    Die Finanzbuchhaltungen dieser Firmengruppe werden von einem weiteren Dienstleister erstellt.
    Dieser Dienstleister hätte gerne eine Bekanntgabevollmacht zur Entgegennahme von Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen.
    Und diese Schreiben sollen auch nur auf digitalem Wege zugestellt werden.

    Nun meine Fragen:
    1. Geht das überhaupt?
    2. Wenn ja, wie?
    3. Falls nein, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

    Gruß
    Marco

    #2
    Hier gucken in der Regel keine Entwickler rein, darum stellt man solche Fragen mittels des Kontaktformulars: https://forum.elster.de/anwenderforum/contact-us
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    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Danke. Außer dem komischen Chat Bot und dem Forum hatte ich nichts gefunden um meine Fragen zu platzieren.

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        #4
        Man konnte als Steuerberater schon in analoger grauer Vorzeit festlegen, dass sich eine Zustellvollmacht nur auf das Festsetzungs- oder das Erhebungsverfahren bezieht. Das können die FÄ auch umsetzen. Wie das heute technisch gelöst ist, weiß ich nicht, funktioniert aber immer noch.

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          #5
          Hallo Marco_W

          das hat ja auch mit der Bedienung "Mein Elster" gar nichts zu tun!
          Die Frage passt eher in die Kanzleien von Rechtsanwälten und Steuerberatern.

          Gruß - Hans

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