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Kapitalgewinne höher als Jahreseinkommen als Angestellter

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    Kapitalgewinne höher als Jahreseinkommen als Angestellter

    Hallo zusammen,

    ich bin ein Vollzeitangestellter und arbeite von 9 bis 17 Uhr. In diesem Jahr habe ich begonnen, einen Online-Broker zu nutzen, um einen Teil meiner Ersparnisse zu investieren. Ich möchte nicht zu sehr ins Detail gehen, aber kurz gesagt habe ich im Jahr 2024 durch Investitionen und Handel eine beträchtliche Summe verdient, die mein jährliches Einkommen aus meiner Anstellung übersteigt.

    Da ich einen deutschen Online-Broker nutze, wurden bereits automatisch 25 % Abgeltungssteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag von jedem Gewinn einbehalten, und im Falle von Verlusten wurde die Steuererstattung durchgeführt.

    Ich möchte jedoch sicherstellen, ob in meinem Fall eine zusätzliche Steuerpflicht besteht, da meine Kapitalgewinne mein Jahreseinkommen übersteigen. Reicht es aus, den vom Broker erhaltenen Steuerbericht bei meiner jährlichen Steuererklärung einzureichen? Muss ich zusätzliche Steuern zahlen oder etwas im Voraus beim Finanzamt melden?

    Falls jemand mit Erfahrung auf diesem Gebiet mir weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.

    #2
    Da ich einen deutschen Online-Broker nutze, wurden bereits automatisch 25 % Abgeltungssteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag von jedem Gewinn einbehalten, und im Falle von Verlusten wurde die Steuererstattung durchgeführt.
    Damit ist steuerlich alles erledigt, die Höhe der Kapitalerträge spielt keine Rolle. Du kannst sie natürlich in der Hoffnung erklären,

    dass das Bundesverfassungsgericht den Soli generell als verfassungswidrig einstuft, was bis zum Frühsommer geklärt sein sollte,

    aber eine Verpflichtung besteht nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Damit ist steuerlich alles erledigt, die Höhe der Kapitalerträge spielt keine Rolle. Du kannst sie natürlich in der Hoffnung erklären,

      dass das Bundesverfassungsgericht den Soli generell als verfassungswidrig einstuft, was bis zum Frühsommer geklärt sein sollte,

      aber eine Verpflichtung besteht nicht.
      Danke für die schnelle Antwort.

      Ich habe zu diesem Thema online recherchiert und dabei gelegentlich gelesen, dass hohe Kapitalgewinne möglicherweise der Einkommensteuer unterliegen könnten oder dass das Finanzamt prüfen könnte, ob die Handelsaktivitäten als professionell oder sogar als gewerblich eingestuft werden.

      Haben Sie schon einmal von solchen Fällen gehört?

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        #4
        Ich habe zu diesem Thema online recherchiert und dabei gelegentlich gelesen, dass hohe Kapitalgewinne möglicherweise der Einkommensteuer unterliegen könnten oder dass das Finanzamt prüfen könnte, ob die Handelsaktivitäten als professionell oder sogar als gewerblich eingestuft werden.
        Sie unterliegen ja auch der Einkommensteuer, es gilt nur der Gesonderte Steuertarif nach § 32d EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html

        Solange es um Kapitalerträge geht, die aus deinen Ersparnissen resultieren, wird das m. E. niemand als gewerbliche Tätigkeit einstufen.

        Erklären müsstest du allerdings Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen, weil die nicht zu den Kapitalerträgen gehören, aber davon

        hast du ja nichts geschrieben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich würde in jedem Fall eine Vergleichsrechnung machen (Abgabe der Anlage KAP ja oder nein).
          In Fällen der gemeinsamen Veranlagung kann es bei hohen Einkommen Auswirkungen beim Soli geben, das hatten wir schon mal hier dieskutiert.

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