Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

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  • Frank Schmidt
    Neuer Benutzer
    • 05.08.2022
    • 5

    #1

    Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

    Ich habe Merkzeichen „H“ und verlasse das Haus nicht mehr. Bei der Beantragung der Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale heißt es, Einzelnachweise sind nicht nötig. Kann ich die Pauschale trotzdem in Anspruch nehmen, obwohl ich gar keine Fahrtkosten habe?
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3017

    #2
    Ja, Pauschalen werden unabhängig von eigenen Kosten berücksichtigt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • Frank Schmidt
      Neuer Benutzer
      • 05.08.2022
      • 5

      #3
      Danke für die Antwort. Leider erst dieses Jahr bemerkt, dass es diese Pauschale gibt.

      Kommentar

      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Allerdings wird - anders als bei den Behindertenpauschbeträgen - bei der Fahrtkostenpauschale die zumutbare Eigenbelastung abgezogen, das rechnet das Finanzamt aus.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45949

          #5
          ... bei der Fahrtkostenpauschale die zumutbare Eigenbelastung abgezogen, das rechnet das Finanzamt aus.
          Die zumutbare Eigenbelastung sieht man auch in der Steuervorausberechnung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Hans53
            Erfahrener Benutzer
            • 28.10.2022
            • 687

            #6
            Hallo Frank Schmidt,

            fallst du es noch nicht getan hast, solltes du allerdings in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen"
            auf Seite1 - Zeile 4 : den Grad der Behinderung und die Gültigkeit eintragen, sowie
            auf Seite1 - Zeile 6 : das Merkzeichen H eintragen
            Weiter mußt du -
            auf Seite 4 - Behindertenbedingte FahrtkostenPauschale
            die Zeile 20 ankreuzen, dann sollte das FA alles wissen.

            Gruß - Hans

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            • Frank Schmidt
              Neuer Benutzer
              • 05.08.2022
              • 5

              #7
              Noch mal Dankeschön für die Antworten.

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