Ich habe Merkzeichen „H“ und verlasse das Haus nicht mehr. Bei der Beantragung der Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale heißt es, Einzelnachweise sind nicht nötig. Kann ich die Pauschale trotzdem in Anspruch nehmen, obwohl ich gar keine Fahrtkosten habe?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Die zumutbare Eigenbelastung sieht man auch in der Steuervorausberechnung.... bei der Fahrtkostenpauschale die zumutbare Eigenbelastung abgezogen, das rechnet das Finanzamt aus.
 Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 Kommentar
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 Hallo Frank Schmidt,
 
 fallst du es noch nicht getan hast, solltes du allerdings in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen"
 auf Seite1 - Zeile 4 : den Grad der Behinderung und die Gültigkeit eintragen, sowie
 auf Seite1 - Zeile 6 : das Merkzeichen H eintragen
 Weiter mußt du -
 auf Seite 4 - Behindertenbedingte FahrtkostenPauschale
 die Zeile 20 ankreuzen, dann sollte das FA alles wissen.
 
 Gruß - Hans
 
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