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Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

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    Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

    Ich habe Merkzeichen „H“ und verlasse das Haus nicht mehr. Bei der Beantragung der Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale heißt es, Einzelnachweise sind nicht nötig. Kann ich die Pauschale trotzdem in Anspruch nehmen, obwohl ich gar keine Fahrtkosten habe?

    #2
    Ja, Pauschalen werden unabhängig von eigenen Kosten berücksichtigt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Danke für die Antwort. Leider erst dieses Jahr bemerkt, dass es diese Pauschale gibt.

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        #4
        Allerdings wird - anders als bei den Behindertenpauschbeträgen - bei der Fahrtkostenpauschale die zumutbare Eigenbelastung abgezogen, das rechnet das Finanzamt aus.

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          #5
          ... bei der Fahrtkostenpauschale die zumutbare Eigenbelastung abgezogen, das rechnet das Finanzamt aus.
          Die zumutbare Eigenbelastung sieht man auch in der Steuervorausberechnung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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