Ich lebe seit 2023 von meiner Frau dauerhaft getrennt, bin aber nicht geschieden. Wir haben einen Trennungsvertrag geschlossen und Gütertrennung vereinbart.
Das bedeutet, dass wir steuerlich getrennt veranlagt werden.
Folgendes Problem: Wenn ich im Hauptvordruck unter 1 verheiratet, aber getrennt lebend seit 2023 angebe und ich unter 3 (im Feld 19) Einzelveranlagung von Ehegatten eingebe, kommt die Fehlermeldung
"Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2024 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG)."
Was habe ich falsch erklärt/gemacht?
Anmerkung: Wenn ich das Datum der dauerhaften Trennung (unter 1 Feld 18) unausgefüllt lasse, kommt die Fehlermeldung nicht mehr.
Vielen Dank für die Hilfe!
Das bedeutet, dass wir steuerlich getrennt veranlagt werden.
Folgendes Problem: Wenn ich im Hauptvordruck unter 1 verheiratet, aber getrennt lebend seit 2023 angebe und ich unter 3 (im Feld 19) Einzelveranlagung von Ehegatten eingebe, kommt die Fehlermeldung
"Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2024 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG)."
Was habe ich falsch erklärt/gemacht?
Anmerkung: Wenn ich das Datum der dauerhaften Trennung (unter 1 Feld 18) unausgefüllt lasse, kommt die Fehlermeldung nicht mehr.
Vielen Dank für die Hilfe!
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