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Gütertrennung - getrennte Veranlagung

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    Gütertrennung - getrennte Veranlagung

    Ich lebe seit 2023 von meiner Frau dauerhaft getrennt, bin aber nicht geschieden. Wir haben einen Trennungsvertrag geschlossen und Gütertrennung vereinbart.

    Das bedeutet, dass wir steuerlich getrennt veranlagt werden.

    Folgendes Problem: Wenn ich im Hauptvordruck unter 1 verheiratet, aber getrennt lebend seit 2023 angebe und ich unter 3 (im Feld 19) Einzelveranlagung von Ehegatten eingebe, kommt die Fehlermeldung

    "Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2024 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG)."

    Was habe ich falsch erklärt/gemacht?

    Anmerkung: Wenn ich das Datum der dauerhaften Trennung (unter 1 Feld 18) unausgefüllt lasse, kommt die Fehlermeldung nicht mehr.

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    Was habe ich falsch erklärt/gemacht?
    Da darfst keine Veranlagungsart auswählen, es ist bei getrennt lebend seit nur das Trennungsdatum im Jahr 2023 einzutragen.

    Seit wann ihr verheiratet seid, interessiert das Finanzamt nicht mehr.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok. Vielen Dank, lieber Charlie 24.

      Wenn ich keine Veranlagungsart auswähle, habe ich eine Fehlermeldung bei Anlage Kind.

      Wenn ich in 2 (Feld 10) Angaben zum Kindschaftsverhältnis eingebe zu Ehefrau/Person B leibliches Kind/Adoptivkind, bekomme ich folgenden Fehlermeldung:

      "Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig (1. Anlage Kind)."

      Es ist aber auch leider nicht möglich, in diesem Feld "keine Angabe" zu machen,

      Wo liegt hier der Fehler? Oder kann ich in Feld 11 die Daten meiner Frau angeben?

      Vielen Dank im Voraus.
      Zuletzt geändert von rwickert; 01.03.2025, 16:12.

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        #4
        Wo liegt hier der Fehler?
        Du musst deine Frau in der Anlage Kind bei Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person eintragen. Ob das Zeile 11 ist, habe ich jetzt nicht überprüft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank, lieber Charly, für deine Auskunft und Hilfe, das hab ich mir schon gedacht, obwohl ich das nicht ganz logisch finde :-)

          Lg und einen schönen Abend

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            #6
            ... obwohl ich das nicht ganz logisch finde :-)
            Ehemann und Ehefrau gibt es nur bei Zusammenveranlagung, in deinem Fall bist du die Steuerpflichtige Person.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ehemann und Ehefrau gibt es nur bei Zusammenveranlagung
              Ohne das jetzt auszuprobieren, ich denke bei der Einzelveranlagung von Ehegatten gibt es die auch - in der Anlage Kind z. B.

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                #8
                Ohne das jetzt auszuprobieren, ich denke bei der Einzelveranlagung von Ehegatten gibt es die auch - in der Anlage Kind z. B.
                Ok, da könnte es durchgehen, aber bei ihm ist es ja keine Einzelveranlagung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Vielen Dank noch mal für die Hilfe und die Erläuterungen, es hat jetzt alles ohne Fehlermeldung geklappt.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ok, da könnte es durchgehen, aber bei ihm ist es ja keine Einzelveranlagung.
                    Zumindest keine Einzelveranlagung von Ehegatten, die Einzelveranlagung eines Alleinstehenden schon.

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