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Rente ab Oktober, Berufsrechtsschutz anteilig auf nur auf 9 Monate?

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    Rente ab Oktober, Berufsrechtsschutz anteilig auf nur auf 9 Monate?

    Bin ab Oktober 2024 in Rente. Eine Rechtsschutzversicherung anteilig beruflich darf wahrscheinlich
    nur für die 9 Monate Restbeschäftigungszeit in den Werbungskosten eingetragen werden.

    Wo trage ich im Bogen "R" für die 3 Monate Rente die Sonderausgaben ( Kfz.-Haftpflicht,- die priv. Haftpflicht,- die Rechtsschutzversicherungsbeiträge)
    und wo die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (gesetzl. Kranken,- Pflegeversicherungs,- Zahnzusatzversicherungs,- Unfallversicherungsbeiträge) ein?
    Oder besteht da keine Notwendigkeit und beinhaltet Diese die Pauschalen?

    Danke und
    Grüsse

    P.S.: bin schon seit einigen Jahren im Forum unter quest123, konnte mir aber kein neues Passwort an meine neue E-Mail Adresse zuschicken lassen.
    Daher neuen Account eingerichtet.
    Danke.

    #2
    Sonderausgaben gehören in die Anlage Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen in die Anlage Vorsorgeaufwendungen. Egal ob Rentner oder Arbeitnehmer. Die Ursprungsfrage ist praktisch wahrscheinlich zu vernachlässigen.

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      #3
      Rechtsschutzversicherung: Wenn Du tatsächlich eine rein berufliche Versicherung oder eine Bestätigung der Versicherung mit dem beruflichen Anteil hast, so dass Du überhaupt da etwas in der Anlage N angeben darfst, dann würde ich das auch anteilig mit 9 von 12 Monaten machen.

      Die zur Rente von dir genannten Versicherungen gehören -nach wie vor- allein in die Anlage Vorsorgeaufwand. Die Rechtsschutzversicherung ist aber nicht abzugsfähig, deswegen wird sie dort auch nicht abgefragt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Lohnt es sich die bereits abgezogenen Krankenkassen -und Pflegeversicherungsbeiträge der Rentenzahlungen als Vorsorgeaufwendungen eintragen,
        oder werden die Abzüge bereits vom Finanzamt berücksichtigt?

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          #5
          Zitat von quest1234 Beitrag anzeigen
          Lohnt es sich die bereits abgezogenen Krankenkassen -und Pflegeversicherungsbeiträge der Rentenzahlungen als Vorsorgeaufwendungen eintragen,
          oder werden die Abzüge bereits vom Finanzamt berücksichtigt?
          Diese Ausgaben werden zwar automatisch berücksichtigt, aber es wird natürlich dringend empfohlen, sie einzutragen, alleine damit die Steuerberechnung stimmt.
          Wie ein frischer Renter dringend entweder das automatische Ausfüllen per Bescheinigungsabruf nutzen sollte oder einmalig bei der DRV aktivieren sollte, dass jährlich eine Bescheinigung über die steuerlich relevanten Daten zugeschickt wird.

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            #6
            Wahrscheinlich wird das Finanzamt sie auch so berücksichtigen. Aber mache doch einfach den Bescheinigungsabruf unter "Mein Elster", dann werden die ganzen elektronischen Daten inklusive Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge automatisch eingeschossen und Du musst Dir darum keinen Kopf machen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Da Rentner, die nicht privat versichert sind, für ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand andere Zeilen

              verwenden müssen als gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, ist der Bescheinigungsabruf unbedingt zu empfehlen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke!
                Melde mich falls noch Fragen.

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