Bin ab Oktober 2024 in Rente. Eine Rechtsschutzversicherung anteilig beruflich darf wahrscheinlich
nur für die 9 Monate Restbeschäftigungszeit in den Werbungskosten eingetragen werden.
Wo trage ich im Bogen "R" für die 3 Monate Rente die Sonderausgaben ( Kfz.-Haftpflicht,- die priv. Haftpflicht,- die Rechtsschutzversicherungsbeiträge)
und wo die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (gesetzl. Kranken,- Pflegeversicherungs,- Zahnzusatzversicherungs,- Unfallversicherungsbeiträge) ein?
Oder besteht da keine Notwendigkeit und beinhaltet Diese die Pauschalen?
Danke und
Grüsse
P.S.: bin schon seit einigen Jahren im Forum unter quest123, konnte mir aber kein neues Passwort an meine neue E-Mail Adresse zuschicken lassen.
Daher neuen Account eingerichtet.
Danke.
nur für die 9 Monate Restbeschäftigungszeit in den Werbungskosten eingetragen werden.
Wo trage ich im Bogen "R" für die 3 Monate Rente die Sonderausgaben ( Kfz.-Haftpflicht,- die priv. Haftpflicht,- die Rechtsschutzversicherungsbeiträge)
und wo die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (gesetzl. Kranken,- Pflegeversicherungs,- Zahnzusatzversicherungs,- Unfallversicherungsbeiträge) ein?
Oder besteht da keine Notwendigkeit und beinhaltet Diese die Pauschalen?
Danke und
Grüsse
P.S.: bin schon seit einigen Jahren im Forum unter quest123, konnte mir aber kein neues Passwort an meine neue E-Mail Adresse zuschicken lassen.
Daher neuen Account eingerichtet.
Danke.
Kommentar