Ich bin hauptberuflich angestellt und war in 2024 zusätzlich selbstständig im Nebenerwerb tätig (Kleinunternehmerregelung; beim FA beantragt und genehmigt)
Nun versuche ich die EkSt-Erklärung zu erstellen und habe ein paar Herausforderungen:
Wie/wo erfasse ich
1) meine Einkünfte für eine journalistisch Tätigkeit (Einkünfte ca. 1100 EUR)
2) eine ehrenamtliche pädagogische "begünstigte" Tätigkeit (Einkünfte < 3000 EUR)
3) Einnahmen aus einer weiteren selbständigen Tätigkeit (auf Honorarbasis; ca. 800 EUR)
Vielen Dank vorab.
Yilderim
Nun versuche ich die EkSt-Erklärung zu erstellen und habe ein paar Herausforderungen:
Wie/wo erfasse ich
1) meine Einkünfte für eine journalistisch Tätigkeit (Einkünfte ca. 1100 EUR)
a) in welcher Zeile von Anlage S muss ich die Einnahmen eintragen?
b) wo/wie kann ich die pauschale Betriebsausgaben (das sind 30% der o.g. Einnahmen, oder?) in Anspruch nehmen?
c) wie mache ich Ausgaben (z.B. für PKW-Fahrten im Rahmen der Tätigkeiten als Kleinunternehmer) geltend? Brauche ich dazu eine separate Kalkulation (z.B. Excel) und trage nur den Betrag ein, der sich abzüglich der Fahrtkosten ergibt? Oder kann ich die Fahrten auch via Werbungskosten in Anlage N angeben?
c) wie mache ich Ausgaben (z.B. für PKW-Fahrten im Rahmen der Tätigkeiten als Kleinunternehmer) geltend? Brauche ich dazu eine separate Kalkulation (z.B. Excel) und trage nur den Betrag ein, der sich abzüglich der Fahrtkosten ergibt? Oder kann ich die Fahrten auch via Werbungskosten in Anlage N angeben?
2) eine ehrenamtliche pädagogische "begünstigte" Tätigkeit (Einkünfte < 3000 EUR)
a) wie kann/muss ich die Übungsleiterpauschale (in Höhe von max. 3000 EUR) geltend machen? In Anlage N oder Anlage S (in welcher Zeile)?
b) generell: da ich hier zusätzlich eine separate KM-Pauschale/Parkgebühren erhalte: muss ich diese zu den Einkünften hinzurechnen?
3) Einnahmen aus einer weiteren selbständigen Tätigkeit (auf Honorarbasis; ca. 800 EUR)
a) diese habe ich in Anlage S unter "3 Sonstiges - Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit" erfasst und die Einnahmen in das Feld "Gesamtbetrag" eingetragen. Was meint das Feld "davon als steuerfrei behandelt"? Es handelt sich ja um eine Honorartätigkeit, für die ich bislang keine Steuern abgeführt habe. Gehe ich recht in der Annahme, dass der Wert für "davon als steuerfrei behandelt" identisch mit den jeweiligen Einnahmen ist?
b) da ich hier ebenfalls zusätzlich eine separate KM-Pauschale/Parkgebühren erhalte: muss ich diese zu den Einnahmen hinzurechnen?
Vielen Dank vorab.
Yilderim
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