Zitat von L. E. Fant
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Meinst du das mit der Pflicht zur Erklärung der Arbeitnehmereinkünfte nur so, dass ich bei nichtselbstständiger Arbeit grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verplfichtet bin (das weiß ich), oder dass ich auch im Rahmen einer Steuererklärung nicht verpflichtet bin, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit anzugeben? Letzteres kann ich mir nicht vorstellen
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