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    #16
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

    Du bist nicht verpflichtet, Deine Arbeitnehmereinkünfte zu erklären. Aus den Papierformularen kann man das auch sehr gut erkennen. Steuerhinterziehung kann sich daraus also nicht ergeben. Es sei denn natürlich, Du hättest Dich mit Deinem Arbeitgeber so geeinigt, dass Ihr das Finanzamt trotz bestehender Verpflichtungen des Arbeitgebers außen vor lasst.

    Ok, Du hast sicher umgeswitched, und im zweiten Absatz geht es nicht mehr um die Bescheinigung des Haupt-AGs.
    Richtig, sorry für die Unklarheit! Um es ganz klar zu sagen: Ich habe letztes Jahr in der ersten Jahreshälfte Einkünfte aus ALG 1 und Minijob gehabt und in der 2. Jahreshälfte aus einem Vollzeitjob. Aufgrund des ALG 1 bin ich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Vom Vollzeitjob und dem ALG 1 habe ich alles und in Elster war alles, nur vom Minijob fehlt mir noch die Lohnsteuerbescheinigung und es ist auch nichts in Elster.

    Meinst du das mit der Pflicht zur Erklärung der Arbeitnehmereinkünfte nur so, dass ich bei nichtselbstständiger Arbeit grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verplfichtet bin (das weiß ich), oder dass ich auch im Rahmen einer Steuererklärung nicht verpflichtet bin, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit anzugeben? Letzteres kann ich mir nicht vorstellen

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      #17
      Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
      Hallo Desperate Housewife!



      für einen pauschalversteuerten Minijob erstellt der Arbeitgeber keine Lohnsteuerbescheinigung!



      Wenn Sie eine Lohnsteuerbescheinigung auf Papier vom Minijob-Arbeitgeber erhalten haben, diese Daten aber beim Finanzamt nicht angekommen sind - und Sie diesen Datenfehler nicht korrigieren - und das FA bemerkt das irgendwann - ja dann leg ich keine Hand ins Feuer ...

      wobei ich aber ganz grundsätzlich den Aussagen von L. E. Fant vollumfänglich zuzustimme: m.E. begeht ein "unbedarfter" "nicht beratener" Steuerpflichtiger, der einmal jährlich mit Elster arbeitet, der sich auf die Vollständigkeit der eDaten ohne weitere Kontrolle verlässt, keine Steuerhinterziehung

      aber "Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand" ...



      völlig falsch:

      Der Arbeitsvertrag ist "das" entscheidende Dokument, in dem der Arbeitgeber alles angeben muss (gesetzliche Pflicht!), was für das Arbeitsverhältnis und auch für die Entgeltabrechnung relevant ist - der Arbeitgeber kann da nicht "nach belieben herumturnen" und Ihnen z.B. im Arbeitsvertrag die "Pauschalversteuerung" versprechen, aber dann doch zu Ihrem Nachteil über Lohnsteuerklasse VI abrechnen!
      Guten Morgen, ich habe einige Jahre in diesem Minijob gearbeitet und jedes Jahr die Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Dieses Jahr fehlt sie bislang nur, weil der AG sie nicht mehr selbst "austeilt" sondern man sie inzwischen abholen muss.

      Natürlich darf der AG keine falschen Angaben im AV machen, aber das bedeutet ja nicht im Umkehrschluss, dass er Angaben machen muss. Ein AV kann sogar mündlich vereinbart werden, daher kann ich mir eine Pflicht zu einem bestimmten Umfang des schriftlichen Arbeitsvertrags schwer vorstellen/das wäre für mich ein Widerspruch.

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        #18
        Zitat von Desperate Housewife Beitrag anzeigen
        Meinst du ... dass ich auch im Rahmen einer Steuererklärung nicht verpflichtet bin, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit anzugeben?
        Wenn Du z. B. die Anlage N der amtlichen Formulare als PDF auf dem Formularserver öffnest, dann siehst Du zuerst mal dieses Fenster:

        image.png

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          #19
          Hallo Desperate Housewife!

          Dieses Jahr fehlt sie bislang nur, weil der AG sie nicht mehr selbst "ausstellt" sondern man sie inzwischen abholen muss.
          "zu Fuß" oder wie oder was? - was für einen "Senf" erzählt Ihnen denn da Ihr AG - das ist doch schon seit gefühlten Jahrzehnten so, dass die Papier-Lohnsteuerbescheinigung ein Ausdruck aus dem Computerprogramm auf dem eigenen PC oder aus der Cloud ist ... das Teil füllt schon seit Jahren absolut niemand mehr "von Hand aus" !

          und der freiwillige (!) Papierausdruck wiederum hat absolut Null-Komma-Null-Null-Nix mit der Datenübermittlungspflicht des AG's ans Finanzamt zu tun und mit Absendefristen (28.02. des Folgejahre) !

          ich habe einige Jahre in diesem Minijob gearbeitet und jedes Jahr die Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
          Wunderbar, dann wissen Sie ja, wie es lief und auch für 2024 laufen sollte - und wenn es da eine Änderung gibt, können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen, dann fragen Sie doch mal Ihren AG, was da los ist und plötzlich nicht mehr funktioniert - oder ob er zu Ihren Gunsten (!) zur Pauschalversteuerung gewechselt hat!

          Natürlich darf der AG keine falschen Angaben im AV machen, aber das bedeutet ja nicht im Umkehrschluss, dass er Angaben machen muss. Ein AV kann sogar mündlich vereinbart werden, daher kann ich mir eine Pflicht zu einem bestimmten Umfang des schriftlichen Arbeitsvertrags schwer vorstellen/das wäre für mich ein Widerspruch.
          Jein ...

          https://www.haufe.de/personal/arbeit...76_342998.html

          selbstverständlich kann Ihr AG jederzeit (!) zu Ihrem Vorteil (!) vom Arbeitsvertrag und von der bisherigen Abrechnungsart abweichen - dazu benötigt er noch nicht einmal Ihren Handschlag - vielleicht ein "Dankeschön" !?

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            #20
            Zitat von Desperate Housewife Beitrag anzeigen
            Guten Morgen, ich habe einige Jahre in diesem Minijob gearbeitet und jedes Jahr die Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Dieses Jahr fehlt sie bislang nur, weil der AG sie nicht mehr selbst "austeilt" sondern man sie inzwischen abholen muss.
            Jetzt die Information nachzuschieben, dass der Minijob schon seit Jahren auf Lohnsteuerkarte ausgeübt wurde, nachdem mehrfach gefragt wurde, woran man erkennen würde, dass dies der Fall sei, empfinde ich gelinde gesagt als unverschämt. Wenn der Minijob auf LStKarte ausgeübt wurde, gibt es eine LStB. Wenn nicht, dann nicht. Wenn man der Auffassung ist, dass ersteres der Fall ist, aber die LStB fehlt, muss man sich mit dem ArbG auseinander setzen. Mit Elster hat das insgesamt nichts mehr zu tun.
            Zuletzt geändert von multi; 18.03.2025, 12:13.

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              #21
              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
              Hallo Desperate Housewife!

              "zu Fuß" oder wie oder was? - was für einen "Senf" erzählt Ihnen denn da Ihr AG - das ist doch schon seit gefühlten Jahrzehnten so, dass die Papier-Lohnsteuerbescheinigung ein Ausdruck aus dem Computerprogramm auf dem eigenen PC oder aus der Cloud ist ... das Teil füllt schon seit Jahren absolut niemand mehr "von Hand aus" !

              und der freiwillige (!) Papierausdruck wiederum hat absolut Null-Komma-Null-Null-Nix mit der Datenübermittlungspflicht des AG's ans Finanzamt zu tun und mit Absendefristen (28.02. des Folgejahre) !


              Wunderbar, dann wissen Sie ja, wie es lief und auch für 2024 laufen sollte - und wenn es da eine Änderung gibt, können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen, dann fragen Sie doch mal Ihren AG, was da los ist und plötzlich nicht mehr funktioniert - oder ob er zu Ihren Gunsten (!) zur Pauschalversteuerung gewechselt hat!

              https://www.haufe.de/personal/arbeit...76_342998.html

              selbstverständlich kann Ihr AG jederzeit (!) zu Ihrem Vorteil (!) vom Arbeitsvertrag und von der bisherigen Abrechnungsart abweichen - dazu benötigt er noch nicht einmal Ihren Handschlag - vielleicht ein "Dankeschön" !?
              M.E. habe ich an keiner Stelle gesagt, dass die Bescheinigung von irgendjemandem per Hand ausgefüllt wird... Bislang hat der AG sie den ANs immer "hinterhergetragen" - als ausgedrucktes, aber nicht handschriftliches Dokument in einem Briefumschlag - und das sieht der offenbar nun nicht mehr ein und hinterlegt sie stattdessen zur Mitnahme am Arbeitsplatz, wo man sich ja logischerweise auch relativ regelmäßig aufhält, sofern man dort noch arbeitet. Zusätzlich wurde sie auch zum Abruf auf Arbeitnehmer-Online zur Verfügung gestellt, mein Zugang funktioniert jedoch nicht mehr, seit ich abgemeldet wurde. Daher wollte ich die Bescheinigung einfach schnell und unkompliziert abholen, habe das bislang aber nicht geschafft, weil ich ja nicht mehr dort arbeite und stattdessen in meinem Vollzeitjob eingebunden bin. Ein Schwerverbrechen meines AG sehe ich in alledem trotzdem nicht, und auch nicht darin, wenn er nur die wesentlichen Vertragspflichten in den schriftlichen AV aufgenommen hat.

              Dass der freiwillige Papierausdruck etwas mit der Datenübermittlungspflciht des AG zu tun hätte, habe ich meinem Verständnis nach ebenfalls nicht gesagt ? Wie kommen Sie denn darauf?

              Ich habe auch nicht infrage gestellt, ob der AG - wenn es eine steuerbare Einkunft wäre - zu deren Übermittlung verpflichtet wäre. Denn m.E. ließe es doch trotzdem nicht den sicheren Umkehrschluss zu, dass eine Einkunft steuerfrei ist, nur weil diese nicht übermittelt wurde, aber eine Übermittlungspflicht einschlägig war. Denn Fehler passieren ja, wo Menschen am Werk sind. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, weshalb es so ein Thema ist, dass ich die materiell-rechtliche Steuerrechtslage - oder Indizien für diese auf den Abrechnungen - erfragen wollte.

              Wieso sollte ich meinen AG fragen, ob / weshalb etwas nicht mehr funktioniert? Das ist doch alles gar nicht mein Problem oder Anliegen Sondern ausschließlich die steuerrechtliche Lage oder die Interpretation der Abrechnung. Wahrscheinlich war es einfach ein Fehler, die Frage vor Erhalt der Lohnsteuerbescheinigung überhaupt zu stellen, also bevor ich überhaupt alle relevanten Tatsachen in Erfahrung gebracht habe.

              Auch, woher das Thema "vom Arbeitsvertrag abweichen" kommt, kann ich leider nicht ganz nachvollziehen. Eine Abweichung vom AV ist mir nicht bekannt. Es ging (auch nicht mir, aber Ihnen) darum, dass der Inhalt des AV Ihrer Ansicht nach nicht umfangreich genug sei. Eine Abweichung von einem gar nicht vorhandenen Inhalt ist aber bereits logisch ausgeschlossen, zumal ich ja kein Wort über einer Abweichung von den Vereinbarungen des AV in der Praxis verloren habe...
              Zuletzt geändert von Desperate Housewife; 18.03.2025, 19:02.

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                #22
                Daher wollte ich die Bescheinigung einfach schnell und unkompliziert abholen, habe das bislang aber nicht geschafft,
                Wenn es eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, dann kannst du die in Mein ELSTER unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

                > Meine Bescheinigungen schnell und unkompliziert abholen. Einen Roman muss man deswegen nicht schreiben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Jetzt die Information nachzuschieben, dass der Minijob schon seit Jahren auf Lohnsteuerkarte ausgeübt wurde, nachdem mehrfach gefragt wurde, woran man erkennen würde, dass dies der Fall sei, empfinde ich gelinde gesagt als unverschämt. Wenn der Minijob auf LStKarte ausgeübt wurde, gibt es eine LStB. Wenn nicht, dann nicht. Wenn man der Auffassung ist, dass ersteres der Fall ist, aber die LStB fehlt, muss man sich mit dem ArbG auseinander setzen. Mit Elster hat das insgesamt nichts mehr zu tun.
                  Wie bitte ? Ich habe überhaupt keine Information nachgeschoben. Ich weiß nicht einmal, was eine Lohnsteuerkarte sein soll und habe den Begriff bis heute noch nie in meinem Leben gehört ?! Ich habe alle mir bekannten / aus meiner Sicht vmtl. relevanten Tatsachen am Anfang geschildert, so z.B., welche Kosten der AG auf den Bruttolohn drauf gezahlt hat laut der Abrechnung und was dort angegeben ist.

                  Wieso sollte ich mich mit dem AG auseinander setzen? Wie kommen hier denn alle darauf, dass das Problem das noch-Fehlen der LStB, oder ein sonstiges Problem mit meinem AG sei? Mein Problem ist genau das und auch ausschließlich das, was ich anfangs als mein Problem geschildert habe, ich bin etwas irritiert, dass dies offenbar fast kein einziger der Kommentatoren so akzeptieren / hinnehmen kann?

                  Wie bereits geschrieben, ist das Problem (nun noch etwas genauer gesagt) ausschließlich, dass auf sämtlichen auszustellenden Dokumenten, seien es Entgeltabrechnungen oder LStB, in keiner Weise auf laienverständlicher Sprache draufsteht, ob es bereits versteuert wurde, noch zu versteuern ist etc. pp.. Daher die Frage, ob es auf diesen Dokumenten entsprechende Indizien gibt oder ob jemandem unabhängig davon die steuerrechtliche Lage bekannt ist.

                  Wenn dies mit den vorhandenen Informationen nicht zu beantworten ist, dann kann man das doch einfach ganz kurz mitteilen und fertig?

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                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn es eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, dann kannst du die in Mein ELSTER unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

                    > Meine Bescheinigungen schnell und unkompliziert abholen. Einen Roman muss man deswegen nicht schreiben.
                    Der Roman wurde m.E. gar nicht von mir veranlasst, sondern dadurch dass viele andere, m.E. gar nicht mit dem Thema zusammenhängende weitere Themen eröffnet wurden...

                    Das heißt, wenn eine solche Bescheiniging über das Minijob-Einkommen nicht erscheint, obwohl man den Datenabruf über Elster aktiviert hat, dann kann man daraus zu 100,0 % ableiten, dass eine Lohnsteuerbescheinigung auch nicht existiert? Und hieraus kann man wiederum zu 100 % ableiten, dass das Einkommen bereits pauschal versteuert wurde und nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss?

                    Vielen Dank.

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                      #25
                      ...
                      dann kann man daraus zu 100,0 % ableiten, dass eine Lohnsteuerbescheinigung auch nicht existiert?
                      Man kann zunächst daraus schließen, dass bisher keine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt wurde, obwohl das für 2024 bis Ende Februar hätte erfolgen müssen.

                      Ich würde mal die Daten des Jahres 2023 abrufen, ob es für 2023 eine Lohnsteuerbescheinigung gegeben hat. Wenn nicht, dann spricht doch einiges für

                      für einen pauschal versteuerten Minijob. Wenn ja, dann spricht mehr für einen Fehler auf AG-Seite. Da hilft dann nur die Kontaktaufnahme mit dem Lohnbüro

                      oder eben ein Blick auf die Lohnabrechnung. Woran man das dort erkennt, ist jetzt oft genug geschrieben worden, das werde ich jetzt nicht wiederholen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Hallo Desperate Housewife!

                        M.E. habe ich an keiner Stelle gesagt, dass die Bescheinigung von irgendjemandem per Hand ausgefüllt wird...
                        Ich habe jetzt mal nachgesehen, warum ich so geantwortet habe wie ich geantwortet habe - und dabei entdeckt, dass Sie Ihren Text in # 17 wohl abgeändert haben - ursprünglich stand dort

                        grafik.png
                        im ursprünglichen Text stand da "ausstellt" und nicht "austeilt" - den zweiten Teil hab ich dann in diesem Kontext als Zitat des Arbeitgebers verstanden "er müsse diese Bescheinigung jetzt irgendwo (bei einem Lohnabrechner) abholen" ...

                        der Rest ergab sich daraus ...

                        Mit meinen Hinweisen auf den Arbeitsvertrag wollte ich Ihnen nur mitteilen, dass in einem Minijob-Arbeitsvertrag die Lohnbesteuerung i.d.R. bestimmt/festgelegt wird - also da wird z.B. ein Kreuzchen gesetzt bei "pauschal besteuert" o.ä. - erst in Ihrer Antwort auf mein Posting verrieten Sie uns, dass Sie bis 2023 eine Lohnsteuerbescheinigung von Ihrem AG erhalten haben ...

                        Wieso sollte ich meinen AG fragen, ob / weshalb etwas nicht mehr funktioniert? Das ist doch alles gar nicht mein Problem oder Anliegen
                        Wenn Sie eine Lohnsteuerbescheinigung bis 2023 erhielten und jetzt für 2024 keine mehr - ja wen denn sonst als Ihren Arbeitgeber wollen Sie denn fragen, warum das so ist?

                        Niemand hier kann Ihnen darauf eine Antwort geben, auch das Finanzamt nicht!

                        Ihre Frage war doch, ob pauschalbesteuert und damit keine Erfassung in der ESt-Erklärung oder mit Lohnsteuerklasse versteuert und zwingend Erfassung in der ESt-Erklärung - im ersten Fall keine Lohnsteuerbescheinigung und keine Datensendung an das Finanzamt, im zweiten Fall Lohnsteuerbescheinigung und Datensendung an das Finanzamt.

                        Und wenn Sie weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus Ihren Entgeltabrechnungen erkennen können, welcher Fall für 2024 vorliegt, dann müssen Sie das eben mit Ihrem Arbeitgeber klären!
                        Zuletzt geändert von Uwe64; 18.03.2025, 21:50.

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                          #27
                          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                          Hallo Desperate Housewife!

                          Wenn Sie eine Lohnsteuerbescheinigung bis 2023 erhielten und jetzt für 2024 keine mehr - ja wen denn sonst als Ihren Arbeitgeber wollen Sie denn fragen, warum das so ist?

                          Niemand hier kann Ihnen darauf eine Antwort geben, auch das Finanzamt nicht!

                          Ihre Frage war doch, ob pauschalbesteuert und damit keine Erfassung in der ESt-Erklärung oder mit Lohnsteuerklasse versteuert und zwingend Erfassung in der ESt-Erklärung - im ersten Fall keine Lohnsteuerbescheinigung und keine Datensendung an das Finanzamt, im zweiten Fall Lohnsteuerbescheinigung und Datensendung an das Finanzamt.

                          Und wenn Sie weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus Ihren Entgeltabrechnungen erkennen können, welcher Fall für 2024 vorliegt, dann müssen Sie das eben mit Ihrem Arbeitgeber klären!
                          Achso ok, dann war das wohl ein Missverständnis...

                          "Wenn Sie eine Lohnsteuerbescheinigung bis 2023 erhielten und jetzt für 2024 keine mehr - ja wen denn sonst als Ihren Arbeitgeber wollen Sie denn fragen, warum das so ist?"

                          Aber meine Frage ist nicht, wieso ich keine Lohnsteuerbescheinigung mehr erhalte. Ich gehe davon aus, diese zu erhalten, aber auch wenn ich sie nicht erhalte, weil sie nicht erstellt wurde, habe ich nicht die Frage, wieso das so ist. Meine Frage ist einzig, ob aus ersterem oder zweiteren Fall zwingend abzuleiten ist, dass es pauschal oder nicht pauschal versteuert wurde... Aber das wurde soweit ich verstanden habe, ja jetzt beantwortet Vielen Dank dafür.


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                            #28
                            Hallo Desperate Housewife,


                            dass es pauschal oder nicht pauschal versteuert wurde.
                            >>>>>Ab 1. August 2022 müssen Beschäftigte ihre Arbeitsbedingungen zwingend in Schriftform erhalten.<<<<<
                            Bei befristeten Arbeitsverhältnissen oder in der Arbeitnehmerüberlassung war das schon immer so!

                            Manchmal hilft ja schon ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag, um die eine oder andere Klarheit zu erlangen.

                            Gruß - Hans
                            Zuletzt geändert von Hans53; 19.03.2025, 13:52.

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