Hallo,
Ich hinken mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung sehr hinterher. Nun mache ich die für 2022 , aufgrund von Heirat in dem Jahr, mache ich diesesmal eine Zusammenveranlagung. Nächstes Jahr, also 2023, wäre es für uns günstiger getrennt zu veranlagen (Elternzeit/geld). Nun weiss ich das man, wenn man erstmalig zusammen veranlagt, eine neue Steuernummer bekommt. Kann ich für 2023, wenn ich also wieder getrennt verlangen möchte, einfach die " alten" Steuernummern verwenden bzw. muss ich hier irgendetwas beachten was die Steuernummern betreffen?
Ich hinken mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung sehr hinterher. Nun mache ich die für 2022 , aufgrund von Heirat in dem Jahr, mache ich diesesmal eine Zusammenveranlagung. Nächstes Jahr, also 2023, wäre es für uns günstiger getrennt zu veranlagen (Elternzeit/geld). Nun weiss ich das man, wenn man erstmalig zusammen veranlagt, eine neue Steuernummer bekommt. Kann ich für 2023, wenn ich also wieder getrennt verlangen möchte, einfach die " alten" Steuernummern verwenden bzw. muss ich hier irgendetwas beachten was die Steuernummern betreffen?
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