Zusammenveranlagung

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  • Steuerohjeohje
    Neuer Benutzer
    • 05.02.2022
    • 12

    #1

    Zusammenveranlagung

    Hallo,

    Ich hinken mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung sehr hinterher. Nun mache ich die für 2022 , aufgrund von Heirat in dem Jahr, mache ich diesesmal eine Zusammenveranlagung. Nächstes Jahr, also 2023, wäre es für uns günstiger getrennt zu veranlagen (Elternzeit/geld). Nun weiss ich das man, wenn man erstmalig zusammen veranlagt, eine neue Steuernummer bekommt. Kann ich für 2023, wenn ich also wieder getrennt verlangen möchte, einfach die " alten" Steuernummern verwenden bzw. muss ich hier irgendetwas beachten was die Steuernummern betreffen?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Du kannst die alte Steuernummer der früheren Einzelveranlagung verwenden. Das FA sagt dir schon, wenn es nicht passt. Ob die Einzelveranlagung wirklich günstiger ist, sollte man sehr genau berechnen. Der Splittingvorteil ist schon ein gewaltiges Pfund. Bei Abfindungen o. Ä. kann Einzelveranlagung mal im Ausnahmefall günstiger sein, aber nur bei Elterngeld?

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    • Steuerohjeohje
      Neuer Benutzer
      • 05.02.2022
      • 12

      #3
      Okay vielen danke für den Tipp. ich werde es auf jeden Fall ausrechnen

      Kommentar

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