Hallo Forum !
Ich besitze ausländische Fonds und muss daher KAP-INV ausfüllen und gegebenenfalls Vorabpauchalen and das Finanzamt überweisen (wird in 2024 der Fall sein weil die Zinsen gestiegen sind). Beim Verkauf der Anteile kann ich dann entsprechende schon bezahlte Vorabpauschalen auf Gewinne anrechnen.
Meine Frage is - was passiert mit meinen schon bezahlten Vorabpauschalen wenn ich langfristig ins Ausland umziehe und in Deutschland nicht mehr Steuerpflichtig bin - und dann im Ausland diese Fonds verkaufe ?
Kann ich dann speziell für diese Verkäufe eine Steuererklärung in D abgeben (obwohl ich gar nicht müsste) und mir die Vorabpauschale zurückholen ?
Vielen Dank und bis bald,
Gerd
Ich besitze ausländische Fonds und muss daher KAP-INV ausfüllen und gegebenenfalls Vorabpauchalen and das Finanzamt überweisen (wird in 2024 der Fall sein weil die Zinsen gestiegen sind). Beim Verkauf der Anteile kann ich dann entsprechende schon bezahlte Vorabpauschalen auf Gewinne anrechnen.
Meine Frage is - was passiert mit meinen schon bezahlten Vorabpauschalen wenn ich langfristig ins Ausland umziehe und in Deutschland nicht mehr Steuerpflichtig bin - und dann im Ausland diese Fonds verkaufe ?
Kann ich dann speziell für diese Verkäufe eine Steuererklärung in D abgeben (obwohl ich gar nicht müsste) und mir die Vorabpauschale zurückholen ?
Vielen Dank und bis bald,
Gerd
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