Ich habe vor 7 Jahren von meinem Vater ein vermietetes Reihenhaus geschenkt bekommen.
Bis 2009 habe ich die den Kredit monatlich getilgt und dann die Restschuld von 30.000 Euro mit einem Mal getilgt.
Kann ich die erfolgte Löschung des Grundpfandrechtes ( Notar, Grundbuch ) als Werbungskosten bei der Vermietung und Verpachtung absetzen?
Bis 2009 habe ich die den Kredit monatlich getilgt und dann die Restschuld von 30.000 Euro mit einem Mal getilgt.
Kann ich die erfolgte Löschung des Grundpfandrechtes ( Notar, Grundbuch ) als Werbungskosten bei der Vermietung und Verpachtung absetzen?
Kommentar