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Festzusetzende Einkommenssteuer - Abweichung von Vorabberechnung

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    Festzusetzende Einkommenssteuer - Abweichung von Vorabberechnung

    Hallo,

    ich habe heute meinen Bescheid bekommen und habe Schwierigkeiten den Wert der festzusetzenden Einkommensteuer nachzuvollziehen.
    Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen.

    Ich habe die Steuererklärung über Elster mit Hilfe des automatischen eDaten Abrufs erstellt und eingereicht. In meinem Bescheid habe ich jetzt einen höheren Prozentsatz bei der Einkommensteuer als in der Elster Vorabberechnung. Im Vergleich "erklärte Daten / Bescheiddaten" sind alle Werte identisch bis auf die tarifliche und festzusetzende Einkommenssteuer.

    Mich wundert es warum der Prozentwert der Einkommensteuer im Bescheid höher ausgefallen ist.
    Ich habe die Werte mit älteren Bescheiden verglichen, 2022 hatte ich ein ähnliches, fast identisches Einkommen, dort wurde auch ein niedriger (ähnlich zur Vorabberechnung 2024) Prozentwert angewendet.

    Ich kann das gerade einfach nicht nachvollziehen.

    #2
    Dann gab es Abweichungen bei den Lohnersatzleistungen. Bei der Berechnung der Höhe der Steuer steht ja dann auch was von Progressionsvorbehalt.

    Was steht denn dazu in den Erläuterungen zum Bescheid?

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      #3
      In den Erläuterungen steht lediglich:
      - Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich - der Höhe des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG

      Bzgl. Progressionsvorbehalt lese ich im Bescheid - Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG

      Ich werde daraus leider nicht schlau, zumal mir hier das Wissen und die Erfahrung fehlen.

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        #4
        Die Erläuterungen sind immer ein riesiger Block, da sollte doch was drin stehen, wenn der Bescheid von der Erklärung abweicht.
        Zum Progressionsvorbehalt steht immer auch der Betrag der Lohnersatzleistungen.

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          #5
          Du hast Lohnersatzleistungen erhalten, z. B. ALGI, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld..., aber nicht angegeben, das FA hat dies korrigiert.

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            #6
            Es liegt dann an den Lohnersatzleistungen.

            Danke euch beiden!

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              #7
              Such mal im Netz nach Progressionsvorbehalt, da wird das gut erklärt. Die Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz.

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                #8
                Hallo J.Werther!

                Sie haben Ihre Steuererklärung mit Hilfe des automatischen eDaten-Abrufs (= vorausgefüllte Steuererklärung) erstellt - in den eDaten sind die Lohnersatzleistungen enthalten und wenn diese vorhanden sind, werden die auch an der richtigen Stelle in Elster eingetragen und in der Vorab-Steuerberechnung berücksichtigt - da darf es keine Abweichung zu den Daten geben, die das Finanzamt verwendet!

                Wenn Sie jetzt schon den ESt-Bescheid für 2024 erhalten haben, dann liegt die Differenz wahrscheinlich darin, dass Sie den eDaten-Abruf vor dem 28.02.2025 bzw. vor der Datenübermittlung der zahlenden Institution an das Finanzamt durchgeführt haben ...!?

                Außerdem werden wir Stpfl. immer (!) - und zwar meist noch klassich voll-analog auf einem harten Stück Papier - über die Meldedaten informiert - und Sie haben diese Papier anscheinend übersehen und in Ihrer Erklärung die Daten nicht händisch ergänzt ... !?

                Kontrollieren könnten Sie das "ganz ohne Papier", indem Sie schlicht und einfach nochmals die eDaten abrufen, dort taucht dann zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich die Lohnersatzleistung auf!

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                  #9
                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Du hast Lohnersatzleistungen erhalten, z. B. ALGI, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld..., aber nicht angegeben, das FA hat dies korrigiert.
                  Was auch leicht passieren kann: Der Bezug von Lohnersatzleistungen aus dem Vorjahr wird nach der Datenübernahme nicht manuell rausgelöscht. Der nicht vorhandene Bescheinigungsabruf von Lohnersatzleistungen im aktuellen Jahr überschreibt diesen Eintrag nämlich nicht.

                  Allerdings taucht dann der Fehler bereits in der Vorabberechnung auf, das dürfte also hier nicht der Fall sein.

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