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    Anlage V

    Hallo,
    habe im letzten Jahr Oktober meine Mietwohnung und eine Dachgeschosswohnung gekauft. Die Wohnung ist bis Ende März 2025 vermietet, danach kann ich meine Wohnung mit dem Dachgeschoss vergrößern.
    Die Dachgeschosswohnung ist vermietet und muss dafür die Anlage V ausfüllen.

    Beim ausfüllen der Anlage V bekomme ich zwei Fehlermeldungen und weiß gar nicht was ich falsch mache.
    Die Zeilen in der Fehlermeldung habe ich nichts eingetragen, weil ich keine Werbungskosten habe. Alle Zeilen habe ich leer gelassen.
    Warum bekomme ich diesen Fehler?

    dataurl902666.png





    Mit dem zweiten Fehler kann ich gar nichts anfangen.
    Die Miete mit den Nebenkosten für die 3 Monate ist 856€, das wurde automatisch von den vorhergehenden Zeilen berechnet.
    Ich bin alleinstehend und woher kommt die Zeile 86? und was muss ich eintragen?
    dataurl198184.png

    Hoffe es kann mir jemand helfen.
    Einen schönen Sonntag



    #2
    Ich bin mir nicht sicher, ob die Fehlermeldungen vielleicht noch Zeilennummern aus früheren Jahren angeben. Jedenfalls geh ich davon aus., dass Du keinen Vorsteuerabzug hast. Die Null muss also raus!

    Außerdem hast Du Zeile 86 nicht ausgefüllt.

    Kommentar


      #3
      Die Zeilen in der Fehlermeldung habe ich nichts eingetragen, weil ich keine Werbungskosten habe. Alle Zeilen habe ich leer gelassen.
      Naja, für die Dachgeschosswohnung gibt es sicher eine Gebäude-AfA. Die anteilige AfA für das letzte Quartal 2024 würde zu deinen Werbungskosten gehören,

      selbst wenn die Umlagen und die Nebenkosten noch zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem Mieter abgerechnet werden.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ich bin mir nicht sicher, ob die Fehlermeldungen vielleicht noch Zeilennummern aus früheren Jahren angeben. Jedenfalls geh ich davon aus., dass Du keinen Vorsteuerabzug hast. Die Null muss also raus!

        Außerdem hast Du Zeile 86 nicht ausgefüllt.
        Vielen Dank für deine Antwort.

        Welche Summe muss in Zeile 86 rein?

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Naja, für die Dachgeschosswohnung gibt es sicher eine Gebäude-AfA. Die anteilige AfA für das letzte Quartal 2024 würde zu deinen Werbungskosten gehören,

          selbst wenn die Umlagen und die Nebenkosten noch zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem Mieter abgerechnet werden.

          Vielen Dank für deine Antwort.
          Der bisherige Eigentümer konnte mir nichts dazu sagen. Wie komme ich weiter?

          Kommentar


            #6
            Wie komme ich weiter?
            Du hast doch einen Kaufpreis bezahlt. Da muss der Bodenwert herausgerechnet werden, dann bleibt die Bemessungsgrundlage für die Gebäude-AfA

            übrig. Die Anschaffungskosten müssen dementsprechend aufgeteilt werden. https://www.bundesfinanzministerium....ndstuecke.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Schoki Beitrag anzeigen
              Welche Summe muss in Zeile 86 rein?
              Der Betrag aus Zeile 85 wird hier auf die Ehegatten aufgeteilt.

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